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Urteil Mieterhöhung


Schlagworte

Mieterhöhung; Modernisierung; Mieterhöhungserklärung

Leitsatz

Die Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung ist unwirksam, wenn aus ihr die Zusammensetzung des Erhöhungsbetrages nicht im einzelnen und spezifiziert in allen ihren wesentlichen Positionen nachvollziehbar hervorgeht. Das gilt insbesondere für die Instandsetzungsanteile der Arbeiten und für Kürzungsbeträge aufgrund öffentlicher Finanzierungshilfen.

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