« zurück zur Suche
Urteil Keine Mietminderung bei asbesthaltigen Fußbodenplatten
Schlagworte
Keine Mietminderung bei asbesthaltigen Fußbodenplatten
Leitsatz
Sind in der Wohnung asbesthaltige Fußbodenplatten verlegt, ist der Mieter zur Minderung nur berechtigt, wenn er eine konkrete Gesundheitsgefährdung (gelöste Fasern) schlüssig darlegt.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat