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Urteil Verstärkung der Steigeleitung wg. Dachausbau
Schlagworte
Verstärkung der Steigeleitung wg. Dachausbau; Einbau von Kunststoffenstern; Austausch der Nachtstrom- gegen Gasheizung
Leitsatz
1. Der Einbau einer verstärkten Elektrosteigeleitung, der nur wegen des Ausbaus der Dachgeschosses nötig wird, ist keine Modernisierung.
2. Die Ausstattung mit isolierverglasten Kunststoffrahmenfenstern (statt Kastendoppelfenstern) und einer zentral betriebenen Gasheizung (statt einer vorhandenen Nachtspeicherheizung) ist in den westlichen Bezirken Berlins nicht allgemein üblich im Sinne des § 541 b Abs. 1 Satz 3 BGB.
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