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Urteil Mangellage bei Berliner Altbauten im Dezember 1995
Schlagworte
Mangellage bei Berliner Altbauten im Dezember 1995
Leitsatz
In Berlin ist bei Altbauten auch bei einem Mietvertragsabschluß im Dezember 1995 von einem geringen Angebot an vergleichbaren Wohnungen auszugehen (gegen LG Berlin, 62. Kammer, GE 1998, 1211; GE 1998, 1399).
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