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Urteil Kündigung im Zweifamilienhaus
Schlagworte
Kündigung im Zweifamilienhaus; fehlendes Bad und Wohnungsbegriff
Leitsätze
1. Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob es sich um ein Zweifamilien- oder Mehrfamilienhaus handelt, ist der Zustand des Hauses im Zeitpunkt der Kündigung, wenn das Mietverhältnis zu einem Zeitpunkt begründet wurde, als § 564 b BGB noch nicht galt und die Wohnung bei Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht davon betroffen war, weil sie sich auf dem Gebiet der DDR befand. 2. Eine Wohnung ohne Bad ist keine Wohnung i. S. d. § 564 b BGB.
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