« zurück zur Suche
Urteil Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung
Schlagworte
Angabe der Bedarfsperson in der Kündigung
Leitsätze
1. Kündigt der Vermieter/Eigentümer wegen Bedarfs für einen Angehörigen, so müssen dessen Namen und seine tatsächlichen Wohnverhältnisse im Kündigungsschreiben angegeben werden.
2. In der Erhebung einer Räumungsklage liegt im Zweifel keine erneute ordentliche Kündigung.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat