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3 U 257/97 - Schiedsgutachten; unbillig; Sachverständigengutachten; Mietanpassungsklausel; Mietneufestsetzungsklausel; KostenindexLeitsatz: 1. Das gem. § 317 BGB zur Klärung der Miethöhe eingeholte Sachverständigengutachten entfaltet zwischen den Vertragsparteien auch dann eine einstweilige Bindungswirkung, wenn es offenbar unbillig i. S. d. § 319 Abs. 1 BGB ist. 2. Diese einstweilige vertragsgestaltende Bindungswirkung besteht so lange, wie das Schiedsgutachten des Sachverständigen nicht durch ein gerichtliches Bestimmungsurteil nach § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB ersetzt ist. Schon allein deshalb darf ein Mieter die in einem solchen Schiedsgutachten festgesetzte niedrigere Miete anstelle der ursprünglich vereinbarten höheren Miete entrichten, ohne dem Risiko einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges ausgesetzt zu sein. 3. Sieht eine vertragliche Mietklausel im Falle der Veränderung eines bestimmten KostenindexesVerhandlungen über eine "Neufestsetzung" des Mietzinses vor, so handelt es sich im Zweifel nicht um eine Mietanpassungs-, sondern um eine Mietneufestsetzungsklausel. Im Falle einer Mietneufestsetzungsklausel ist der Schiedsgutachter befugt, auch bei einem Anstieg des vereinbarten Preisindexes einen niedrigeren als den ursprünglich vereinbarten Mietzins festzusetzen.OLG Frankfurt a. M.03.12.1998
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10 U 159/97 - Schadensersatz; vertragsmäßiger Gebrauch; Kinderarztpraxis; Teilungserklärung; ZweckbestimmungLeitsatz: Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.OLG Düsseldorf08.07.1998
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10 U 191/97 - Zurückbehaltungsrecht; Einrichtung; Wegnahmerecht; Duldung; Wegnahme; HerausgabeanspruchLeitsatz: Gibt der Mieter vorzeitig den Gebrauch der Mietsache auf, so kann er gegenüber dem begründeten Zahlungsanspruch des Vermieters wegen der danach fällig gewordenen Mieten kein Zurückbehaltungsrecht mit der Begründung geltend machen, er habe einen Herausgabeanspruch wegen seiner in die Räume eingebrachten Einrichtungsgegenstände, deren Herausgabe der Vermieter nunmehr verweigere.OLG Düsseldorf03.12.1998
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10 U 223/96 - Verzug; Verzugsschaden; Zinsen; Rückgabe; Mietsache; verspätet; AnwaltskostenLeitsatz: Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Mietobjekts in Verzug, umfaßt der Schadensersatzanspruch des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufwendungen, die ihm dadurch entstanden sind, daß er seinerseits von dem Erwerber der Mietsache gerichtlich deren Herausgabe in Anspruch genommen worden ist, weil er dazu nicht rechtzeitig in der Lage war.OLG Düsseldorf08.01.1998
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10 U 49/98 - Wucher; Sittenwidrigkeit; Mietzins; GewerbemietvertragLeitsatz: Zur Frage der Unwirksamkeit eines gewerblichen Mietvertrags wegen Sittenwidrigkeit oder Wuchers.OLG Düsseldorf10.12.1998
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10 W 12/98 - Mehrvertretungszuschlag; Gegenstandsindentität; ProzeßgebührLeitsatz: Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objekts verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gem. § 6 Abs. 1 BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln, JurBüro 1992, 318).OLG Düsseldorf03.03.1998
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3 W 192/98 - Zwangsräumung; Mitbesitzer; Räumungstitel; MitbenutzerLeitsatz: Hat ein Vermieter einen Räumungstitel - nur - gegen den Mieter einer Wohnung erwirkt, so kann er daraus nicht auch die Zwangsräumung gegen Mitbesitzer der Wohnung betreiben. Hierfür benötigt er grundsätzlich einen besonderen Räumungstitel gegen den Mitbenutzer.OLG Düsseldorf27.05.1998
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3 Ws (OWi) 667-668/98 - Zweckentfremdung; Nutzungsänderung; Genehmigung; Ordnungswidrigkeit; GeldbußeLeitsatz: 1. Der Tatbestand der Zweckentfremdung von Wohnraum gemäß Art. 6 § 1 Abs. 1, § 2 MRVerbG ist mit der nicht genehmigten Nutzungsänderung erfüllt. Die Genehmigungsfähigkeit oder die nachträgliche (auch rückwirkende) Genehmigung der Zweckentfremdung durch die Verwaltungsbehörde berühren den Schuldspruch nicht. 2. Bei der Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils nach § 17 Abs. 4 OWiG ist ein individueller Maßstab anzulegen. Hat der Betroffene die Ordnungswidrigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begangen, darf bei der Bemessung der Geldbuße lediglich der auf ihn entfallende Gewinnanteil zugrunde gelegt werden.OLG Düsseldorf22.12.1998
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3 Wx 107/98 - Schlagworte: Verwalter; Vergütung; ordnungsgemäße Verwaltung; SondervergütungLeitsatz: Mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung ist es weder vereinbar, die vertraglich vereinbarte Verwaltervergütung rückwirkend - um mehr als 65 % - zu erhöhen, noch dem Verwalter für Tätigkeiten, die zu seinem Pflichtenkreis gehören, eine Sondervergütung zuzubilligen.OLG Düsseldorf17.06.1998
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3 Wx 10/98 - Verzugszinsenregelung; Gemeinschaftsordnung; ErsatzvereinbarungLeitsatz: Durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer (sog. Ersatzvereinbarung) kann rechtswirksam bestimmt werden, daß auf Zahlungsrückstände aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung - abweichend von der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung - Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % je angefangenen Monat zu entrichten sind.OLG Düsseldorf03.08.1998