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Urteil Verzugszinsenregelung
Schlagworte
Verzugszinsenregelung; Gemeinschaftsordnung; Ersatzvereinbarung
Leitsatz
Durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer (sog. Ersatzvereinbarung) kann rechtswirksam bestimmt werden, daß auf Zahlungsrückstände aus Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung - abweichend von der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung - Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % je angefangenen Monat zu entrichten sind.
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