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Suchergebnis Urteilssuche (91 - 100 von 949)

  1. 16 Wx 56/98 - Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Abrechnung; verbrauchsabhängig; Wasserkosten
    Leitsatz: Der sich weigernde Eigentümer kann auf Zustimmung zur Änderung des in der Teilungserklärung auf Kopfzahlen festgelegten Verteilungsschlüssels für Wasser- und Abwasserkosten in Anspruch genommen werden, wenn sich der Verteilungsschlüssel als von Anfang an verfehlt und unzweckmäßig erweist und Meßgeräte für eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorhanden sind.
    OLG Köln
    30.03.1998
  2. 16 Wx 80/98 - bauliche Veränderung; Dreh-Kippfenster; Fenster; Einbau
    Leitsatz: Der Einbau eines Dreh-Kippfensters anstelle eines Kippfensters stellt eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
    OLG Köln
    20.05.1998
  3. 16 Wx 86/98 - Sondernutzungsrecht; schuldrechtlich; Mehrheitsbeschluß; bestandskräftig
    Leitsatz: Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird der ein solches Sondernutzungsrecht einräumende bloße Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.
    OLG Köln
    29.06.1998
  4. 19 U 259/97 - Verjährung; Beseitigungsanspruch; Pacht
    Leitsatz: 1. Die Verpflichtung des Pächters, bei Vertragsende das Pachtobjekt im Zustand wie bei Vertragsbeginn zurückzugeben, umfaßt die Beseitigung von Einrichtungen oder Aufbauten, mit denen er oder sein Rechtsvorgänger die Pachtsache während der Vertragszeit versehen hat, grundsätzlich auch dann, wenn dies mit Zustimmung des Verpächters geschehen ist. 2. Der Beseitigungs- bzw. Wiederherstellungsanspruch des Verpächters unterliegt unabhängig vom Rechtsgrund, aus dem er hergeleitet wird, der kurzen Verjährung nach §§ 558, 581 Abs. 2 BGB.
    OLG Köln
    15.06.1998
  5. 22 W 21/98 - Streitwert; Räumungsklage
    Leitsatz: Bei der Streitwertberechnung gemäß § 16 GKG für eine Räumungsklage ist der Nettomietzins (ohne Nebenkosten) zugrunde zu legen.
    OLG Köln
    07.05.1998
  6. 2 W 201/97 - Verwalter; Jahresabrechnung; Titel; Vollstreckungstitel; unvertretbare Handlung; vertretbare Handlung; Vollstreckung; Rechnungslegung; Rechenschaftspflicht
    Leitsatz: Die titulierte Verpflichtung des Verwalters, eine Jahresabrechnung zu erstellen, ist dann als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken, wenn es zur Abrechnung nach dem Vollstreckungstitel erforderlich ist, daß der Verwalter über seine Einnahmen und Ausgaben Rechenschaft ablegt.
    OLG Köln
    02.03.1998
  7. 7 U 83/96 - Behinderte; Lärm; Geräusch; Wesentlichkeit; Nachbar; Tonbandaufzeichnung; Verwertung; Beweismittel
    Leitsatz: 1. Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239 [255] = NJW 1993, 925 = LM H.5/1993 § 823 [Dd] BGB Nr. 22; BGHZ 121, 248 [255] = NJW 1993, 1656 = LM H.9/1993 § 906 BGB Nr. 90). Insbesondere sind hier die spezifischen Belange der Behinderten zu berücksichtigen; das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG entfaltet insoweit Ausstrahlungswirkung. 2. Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muß von einem verständigen Durchschnittsmenschen im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Das Toleranzgebot endet, wo nach umfassender Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. 3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen kommt es nicht allein auf die Dauer und die Lautstärke, sondern auch auf die Art der Geräusche an. Insoweit ist zu berücksichtigen, daß Lautäußerungen geistig schwer behinderter Menschen auch von solchen Bürgern als sehr belastend empfunden werden können, die sich gegenüber Behinderten von der gebotenen Toleranz leiten lassen. 4. Tonbandaufzeichnungen über Lautäußerungen ausschließlich nichtverbaler Art, die jedenfalls für Außenstehende keinen Informationsgehalt haben und keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, sind ein zulässiges Beweismittel.
    OLG Köln
    08.01.1998
  8. 5 U 1636/97 - Verwalter; Instandhaltung; Auftragsvergabe; Instandsetzung; Beiratsvorsitzender; Vertretungsmacht
    Leitsatz: 1. Reinigungs- und Hausmeisterdienste (langfristiger Vertrag) kann der Verwalter zwar namens der Hauseigentümer vergeben. Er bedarf dazu jedoch einer speziellen Vollmacht (Beschluß) der Wohnungseigentümer; eine Vollmacht des Verwaltungsbeiratsvorsitzenden genügt nicht. Es handelt sich nämlich dabei nicht lediglich um Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen des Gemeinschaftseigentums. 2. Um solche erlaubten Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen handelt es sich bei Beseitigung eines Defekts am Tiefgaragentor, Schweißarbeiten an den Kellergittertüren, Erneuerung der Elektroinstallation im Waschraum, Arbeiten nach einem Wasserrohrbruch.
    OLG Koblenz
    02.07.1998
  9. 5 U 204/98 - Wucher; Pachtvertrag; Minderung; Gewährleistungsanspruch; vorbehaltlose Pachtzinszahlung; Verwirkung; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: 1. Bleibt der Wert der Pachtsache angeblich hinter dem geschuldeten Wert zurück, weil die Pachtsache mit Mängeln behaftet ist, so sind diese Umstände nicht als Wucherelemente (§ 138 BGB), sondern als Mängel (§§ 581, 537, 538 BGB) zu prüfen. 2. Zahlt der Pächter den Pachtzins längere Zeit (hier ein Jahr lang) in Kenntnis der Mängel, so verliert er in Analogie zu § 539 BGB die Minderungsbefugnis wegen Mangelkenntnis.
    OLG Koblenz
    12.11.1998
  10. 5 U 500/98 - Duldung; Bauwich; Grenzabstand; Überbauung; Beseitigungsanspruch; Abstandsfläche
    Leitsatz: 1. § 912 I BGB gilt entsprechend bei der Verletzung von Grenzabständen. 2. Die unentgeltliche Gestattung der Nichtbeachtung der Bauwich-Vorschriften durch den Rechtsvorgänger bindet den Rechtsnachfolger nicht.
    OLG Koblenz
    17.12.1998