« zurück zur Suche
Urteil Wucher
Schlagworte
Wucher; Pachtvertrag; Minderung; Gewährleistungsanspruch; vorbehaltlose Pachtzinszahlung; Verwirkung; Sittenwidrigkeit
Leitsätze
1. Bleibt der Wert der Pachtsache angeblich hinter dem geschuldeten Wert zurück, weil die Pachtsache mit Mängeln behaftet ist, so sind diese Umstände nicht als Wucherelemente (§ 138 BGB), sondern als Mängel (§§ 581, 537, 538 BGB) zu prüfen.
2. Zahlt der Pächter den Pachtzins längere Zeit (hier ein Jahr lang) in Kenntnis der Mängel, so verliert er in Analogie zu § 539 BGB die Minderungsbefugnis wegen Mangelkenntnis.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat