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7 C 14/90 - Mietgebrauch; transportable DuschkabineLeitsatz: 1. Der Mieter ist zur Aufstellung und Nutzung einer fachgerecht installierten transportablen Duschkabine berechtigt. 2. Der Vermieter kann die Entfernung einer transportablen Duschkabine verlangen, wenn diese nicht fachgerecht installiert ist und Gefährdungen durch den Betrieb der Dusche nicht aller Wahrscheinlichkeit nach auszuschließen sind.AG Neukölln19.12.1991
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16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des MietersLeitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.AG Neukölln13.12.1991
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16b C 490/91 - Kabelfernsehanschluss; Zustimmungsanspruch des MietersLeitsatz: Zwingende überwiegende Gründe des Vermieters können dem vom Mieter gewünschten Anschluß an Kabelfernsehen entgegenstehen.AG Neukölln13.12.1991
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9 C 421/91 - Mängel; Vorschuss zur Mängelbeseitigung; Ausschluss bei vorbehaltloser Zahlung in Kenntnis des MangelsLeitsatz: Kein Anspruch auf Vorschußzahlung gemäß § 538 Abs. 2 BGB, wenn der Mieter bei Abschluß des Vertrages den Mangel kennt oder nachträglich Kenntnis erlangt und den Mietzins vorbehaltlos weiterzahlt.AG Charlottenburg04.12.1991
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9 C 409/91 - Untervermietung; Umfang bei unbeschränkt erteilter Erlaubnis; Überlassung der gesamten WohnungLeitsatz: Bei unbeschränkt erteilter Untervermietungserlaubnis darf der Mieter auch die Wohnung insgesamt untervermieten.AG Charlottenburg04.12.1991
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4 C 387/91 - Zwangsverwalter; Betriebskostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht des MietersLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist nicht zur Betriebskostenabrechnung für Zeiträume vor Beginn der Zwangsverwaltung verpflichtet; aus einer solchen Nichtabrechnung ergibt sich deshalb auch nicht ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters.AG Neukölln27.11.1991
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14 C 352/91 - Auskunftsanspruch des Berechtigten gegen staatlichen Verwalter; VEB KWV als RechtsnachfolgerLeitsatz: 1. Der für die Verwaltung des in "Volkseigentum" umgewandelten Eigentums eingesetzte staatliche Verwalter wird auch für den Berechtigten treuhänderisch tätig, der seine Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz angemeldet hat. 2. Aus § 3 Abs. 3 VermG ergibt sich daher mittelbar der Anspruch des Berechtigten gegen den staatlichen Verwalter, ihm Auskunft bezüglich des verwalteten Anwesens unter Vorlage der Mietverträge mit den jeweiligen Mietern, die Miethöhe, die Dauer der Mietzahlung und die Lasten des Grundstücks zu erteilen. 3. Für diesen Anspruch ist auch die Rechtsnachfolgerin der VEB Kommunale Wohnungsverwaltung passiv legitimiert, der vom Land Berlin die sich aus der Rechtsträgerschaft ergebenden Befugnisse übertragen worden sind. Unschädlich ist dabei, daß die Umwandlung der Rechtsnachfolgerin in eine GmbH noch nicht abgeschlossen ist.AG Neukölln21.11.1991
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14 C 333/91 - Kaution; FormularklauselLeitsatz: Unwirksame formularmäßige Kautionsbestimmung.AG Charlottenburg14.11.1991
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76 II (WEG) 164/91 - Klingel-Gegensprechanlage; Instandsetzungsmaßnahme; Wohnungseigentum; bauliche Ver- änderungLeitsatz: Der Einbau einer Klingel Gegensprechanlage ist keine bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG, sondern eine Instandsetzungsmaßnahme, die mehrheitlich beschlossen werden kann.AG Schöneberg05.11.1991
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4 C 349/91 - Kündigung; Zerstörung des VertrauensverhältnisLeitsatz: Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mietvertragsparteien im Vorfeld des Mietverhältnisses.AG Schöneberg29.10.1991