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Suchergebnis Urteilssuche (731 - 740 von 772)

  1. 2Z BR 8/00 - Wohnungseigentum; Mauerdurchbruch; Wohnungsverbindung
    Leitsatz: Allein die Tatsache, daß die Herstellung eines Mauerdurchbruchs zwischen zwei Wohnungen zum Verlust der Abgeschlossenheit und damit zu einem der Teilungserklärung sowie dem Gesetz widersprechenden Zustand führt, kann nicht als nicht hinzunehmender Nachteil gewertet werden (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats und Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254, OLG Köln WE 1995, 221 und KG NJW-RR 1993, 909).
    BayObLG
    08.09.2000
  2. 4 U 15/00 - Instandsetzungsanspruch des Mieters und Opfergrenze; Mietmangel; Vorschuß für Mängelbeseitigung
    Leitsatz: Ein Mängelbeseitigungsverlangen gem. § 536 BGB kann treuwidrig sein, wenn ein krasses Mißverhältnis zwischen Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter sowie der Höhe des Mietzinses andererseits besteht, und die Mangelhaftigkeit nicht vom Vermieter verschuldet worden ist (Opfergrenze).
    HansOLG Hamburg
    06.09.2000
  3. 2Z BR 21/00 - Fehlerhafte Teilungserklärung; nachträgliche Begründung von Sondereigentum
    Leitsatz: Ist das mit den Miteigentumsanteilen von zwei Speichern verbundene Sondereigentum wegen eines Widerspruchs zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum, das mit den isolierten Miteigentumsanteilen verbunden werden kann. Welche Sondereigentumsflächen den einzelnen Miteigentumsanteilen zuzuweisen sind, bemißt sich nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Interesses der Gesamtheit der Miteigentümer nach billigem Ermessen.
    BayObLG
    31.08.2000
  4. 2Z BR 39/00 - Gemeinschaftsordnung; Friseursalon; Nutzung; Wohnung; Zustimmung; Widerruf
    Leitsatz: 1. Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, daß zur Ausübung eines Gewerbes oder Berufs in einer Eigentumswohnung die schriftliche Zustimmung des Verwalters erforderlich ist, so gelten für den Widerruf der Zustimmung die Grundsätze des § 183 BGB. 2. Die Nutzung einer im ersten Obergeschoß gelegenen Eigentumswohnung als Friseursalon stört und beeinträchtigt jedenfalls in einer kleinen Wohnanlage mehr als die zweckbestimmungsgemäße Nutzung zu Wohnzwecken. 3. Für die Frage, ob der Nutzung einer Wohnung als Büro ein wichtiger Grund entgegensteht, kommt es entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Art des Bürobetriebs.
    BayObLG
    31.08.2000
  5. 2Z BR 169/99 - Wohnungseigentum; Änderung der Kostenverteilung; bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß; Zitterbeschluß
    Leitsatz: Eine durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer vorgenommene Änderung der Gemeinschaftsordnung, die eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels, Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und Hausordnungsvorschriften enthält, ist wirksam, nicht nichtig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
    BayObLG
    24.08.2000
  6. 2Z BR 25/00 - Bestellung; Verwalter; Verwaltervergütung; Eigentümerbeschluß
    Leitsatz: 1. Ein Tagesordnungspunkt "Bestellung eines Verwalters" deckt sowohl einen Beschluß der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters als auch über die Höhe der Vergütung. 2. Eine Verwaltervergütung in Höhe von 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer kann bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen im Rahmen des Üblichen und Angemessenen liegen.
    BayObLG
    24.08.2000
  7. 2Z BR 58/00 - Wohnungseigentum; Hundehaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss
    Leitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, bindet alle Wohnungseigentümer. Die Durchsetzung des Verbots kann allerdings im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein.
    BayObLG
    24.08.2000
  8. 20 RE-Miet 1/99 - Wirtschaftsstrafgesetz, keine Heilung der Mietpreisüberhöhung durch späteren Wegfall der Mangellage, geringes Wohnraumangebot
    Leitsatz: Bei einem unter Verstoß gegen § 5 WiStG geschlossenen und deshalb hinsichtlich der Mietzinsvereinbarung teilweise nichtigen Mietvertrag führt der spätere Wegfall des Merkmals eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum nicht dazu, daß von dem Zeitpunkt des Wegfalls an auch der auf § 812 BGB gestützte Rückforderungsanspruch des Mieters wegfällt (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Hamburg vom 3.3.1999, 4 RE Miet U 131/98, GE 1999, 441 NJW-RR 1999,1610 = NZM 1999, 363 = WuM 1999, 209 = ZMR 1999, 329). OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 15. August 2000 - 20 RE-Miet 1/99 -
    OLG Frankfurt/Main
    15.08.2000
  9. 2Z BR 41/00 - Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum; Vorbehalt des Bauträgers; umfassendes Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Die Einräumung eines umfassenden Sondernutzungsrechts an einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstücksfläche einschließlich des Rechts, diese zu bebauen, enthält nicht die vorweggenommene Einigung über die Einräumung von Sondereigentum an den Räumen in einem solchen Gebäude zugunsten des Sondernutzungsberechtigten. 2. Die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, am gemeinschaftlichen Eigentum Sondereigentum zu begründen, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden (Bestätigung von BayObLGZ 1997, 233 und 2000, 1).
    BayObLG
    10.08.2000
  10. 2 Z BR 4/00 - Hauseingangstür; Eigentümerbeschluß; bauliche Veränderung; Neugestaltung; optische Beeinträchtigung
    Leitsatz: Haben die Wohnungseigentümer bestandskräftig beschlossen, eine neue Hauseingangstür einzubauen und deren Gestaltung in einer späteren Versammlung festzulegen, ist der daran anknüpfende Eigentümerbeschluß, der eine bestimmte Ausführung der Tür zum Gegenstand hat, daraufhin zu überprüfen, ob er ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Dies ist zu verneinen, wenn die Neugestaltung der Haustür zu einer optischen Beeinträchtigung der Fassade führen würde.
    BayObLG
    04.08.2000