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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Hundehaltungsverbot durch Mehrheitsbeschluss
Leitsatz
Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, bindet alle Wohnungseigentümer. Die Durchsetzung des Verbots kann allerdings im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein.
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