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Suchergebnis Urteilssuche (711 - 720 von 772)
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2Z BR 106/00 - Bestimmtheit; Antrag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Rechtspersönlichkeit; Wohnungseigentumsverfahren; EigentümerlisteLeitsatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; sie kann deshalb als solche weder klagen noch verklagt werden. Bei einem von den Wohnungseigentümern veranlaßten Verfahren sind diejenigen Wohnungseigentümer namentlich zu bezeichnen, die der Gemeinschaft zur Zeit der Antragstellung angehören. Auf Erfüllung der Pflicht des Antragstellers, eine solche Eigentümerliste vorzulegen, hat das Gericht hinzuwirken.BayObLG14.12.2000
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2Z BR 114/00 - Wohnungseigentum; Erstherstellung; Balkonverglasung; VerwirkungLeitsatz: 1. Eine Balkonverglasung stellt eine bauliche Veränderung dar, die grundsätzlich der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf. 2. Bei Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Wird Wiedereinsetzung vom Amtsgericht gewährt und der Beschluß nicht angefochten, kann er in Zusammenhang mit der Anfechtung der in einem weiteren Beschluß getroffenen Hauptsacheentscheidung vom Beschwerdegericht nicht mehr überprüft werden. 3. Verlangt ein Wohnungseigentümer 35 Jahre nach Errichtung der Wohnanlage mit der Begründung, nach den ursprünglichen Bauplänen sei die Verglasung der Balkone vorgesehen gewesen, ihm die Verglasung seines Balkons zu genehmigen, kann dies gegen Treu und Glauben verstoßen.BayObLG14.12.2000
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2Z BR 60/00 - Wohnungseigentum; Pergola; bauliche Veränderungen; Abstandsflächen; Wiedereinsetzung; Anwendung des NachbarrechtsLeitsatz: 1. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit mit dem rechtzeitigen Eingang der Rechtsmittelschrift beim Gericht der weiteren Beschwerde gerechnet werden könnte. 2. Haben die Wohnungseigentümer in der Gemeinschaftsordnung die gesetzliche Regelung über bauliche Veränderungen abbedungen, sind für die Frage, ob ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer solchen (hier: Pergola) verlangen kann, die nachbarrechtlichen Vorschriften maßgebend. 3. Den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung über die Einhaltung von Abstandsflächen kommt nachbarschützende Wirkung zu. Eine ebenerdig als offenes Rankgerüst errichtete Pergola ist jedoch nicht abstandsflächenpflichtig.BayObLG14.12.2000
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33 C 2447/00-93 - Möbliertes Zimmer; Kündigung; Substanzverletzung; Möbel; Möblierung; VertragsverletzungLeitsatz: Eine Klausel, die bei Vermietung eines möblierten Zimmers eine Veränderung der Einrichtung nur mit Genehmigung des Vermieters gestattet, ist mehrdeutig und berechtigt bei Verstoß den Vermieter nicht zur Kündigung.AG Frankfurt/Main13.12.2000
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2Z BR 103/00 - Wohnungseigentum; Beschlußanfechtung; KostenvorschußLeitsatz: 1. Es ist zulässig, vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse einer Eigentümerversammlung anzufechten, wenn einem Wohnungseigentümer die Niederschrift über die Versammlung kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist noch nicht zugegangen ist. 2. Im Beschlußanfechtungsverfahren kann der Fortgang des Verfahrens nicht von der vorherigen Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. 3. Der Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses kann im Hinblick auf die Amtsermittlungspflicht des Gerichts nicht deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde. 4. Die gemeinschaftliche Beschlußfassung von zwei rechtlich selbständigen Gemeinschaften in einer Versammlung entspricht grundsätzlich nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.BayObLG06.12.2000
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2Z BR 89/00 - Umwandlung; Teileigentum in Wohnungseigentum; Ermächtigung; Vollmacht, Sondernachfolger; MitwirkungLeitsatz: Die Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt bedarf der Mitwirkung aller Wohnungs- und Teileigentümer und der Eintragung in das Grundbuch; die Mitwirkung von Sondernachfolgern ist nur dann entbehrlich, wenn sie in der in das Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung ausgeschlossen ist.BayObLG06.12.2000
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2Z BR 81/00 - Unrichtige Verwalterauskunft über Mehrheitsbeschluß; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Beschlußkompetenz; bauliche Veränderung; ZitterbeschlüsseLeitsatz: 1. Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen, die das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß überschreiten, sind nicht nichtig, sondern nach § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar. 2. Wird dem anfechtenden Wohnungseigentümer im Verfahren nach § 23 Abs. 4 WEG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist erteilt, unterliegen die dabei getroffenen Tatsachenfeststellungen nur der Nachprüfung auf Rechenfehler durch das Gericht der weiteren Beschwerde. 3. Unrichtige Auskünfte des Verwalters über die Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses zu baulichen Veränderungen können die Wiedereinsetzung wegen unverschuldeter Verhinderung der Frist zur Beschlußanfechtung rechtfertigen.BayObLG30.11.2000
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2Z BR 92/00 - Umfang der Informationsfreiheit eines anglophilen Deutschen; Kabelanschluß; ParabolantenneLeitsatz: 1. Verfügt eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß, so gibt das Grundrecht auf Informationsfreiheit einem deutschen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht das Recht, ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer an der Außenmauer eine Parabolantenne (Satellitenantenne) anzubringen. Daß der Wohnungseigentümer sich dem angelsächsischen Kulturkreis besonders zugezogen fühlt und bestimmte, nur über eine Satellitenantenne empfangbare englischsprachige Sender zur privaten Vermögensverwaltung heranzieht, ist kein Grund, von einer typisierenden Betrachtungsweise abzuweichen. 2. Einem bestandskräftigen Eigentümerbeschluß kann ein Wohnungseigentümer nicht entgegenhalten, daß dieser gegen Treu und Glauben verstoße; ein darauf gestütztes Beseitigungsverlangen ist regelmäßig auch nicht rechtsmißbräuchlich.BayObLG30.11.2000
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8 U 190/00 - Mobilfunk; Grenzwert; Nachbarschutz; Gesundheitsgefahr; Verfügungsanspruch; einstweilige Verfügung; Glaubhaftmachung; HauptsachenverfahrenLeitsatz: 1. Bei Einhaltung der geltenden Grenzwerte nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung muß der Grundstücksnachbar im einstweiligen Verfügungsverfahren glaubwürdig machen, daß durch den Betrieb der Mobilfunkstation seine absoluten Rechte wesentlich beeinträchtigt werden. 2. Nach dem Stand der Wissenschaft kann nicht von dem Mobilfunkbetreiber ein Negativbeweis verlangt werden, wonach Gesundheitsgefahren ausgeschlossen sind. 3. Subjektiv als ernsthaft empfundene Gesundheitsbeeinträchtigungen sind ein Anhaltspunkt, aber noch nicht ein hinreichend belegter Verdacht, so daß vor rechtskräftiger Entscheidung des Hauptsachenverfahrens eine Abschaltung der Anlage im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht verlangt werden kann. (Leitsätze der Redaktion)OLG Frankfurt/Main28.11.2000
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33 C 3350/00-76 - Auskunft; Auskunftsanspruch; Kaution; KautionsanlageLeitsatz: Der Auskunftsanspruch des Mieters gegen den Vermieter über die mietvertragsgemäße Anlage der gezahlten Kaution ist nur erfüllt, wenn die betreffende Kontonummer und die vereinbarte Kündigungsfrist angegeben ist.AG Frankfurt/Main17.11.2000