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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 650 von 731)
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BVerwG 4 C 2.05 - Außenbereichssatzung; bebauter Bereich; Wohnbebauung von einigem Gewicht; Splittersiedlung; Baulücke; BebauungszusammenhangLeitsatz: Ein bebauter Bereich im Sinne des § 35 Abs. 6 Satz 1 BauGB ist nur gegeben, wenn und soweit bereits eine vorhandene Bebauung dazu führt, dass der Außenbereich seine Funktion, als Freiraum oder als Fläche für privilegiert zulässige Vorhaben zu dienen, nicht mehr oder nur noch mit wesentlichen Einschränkungen erfüllen kann. Die vorhandene Bebauung muss auf eine weitere Bebauung im Wege der baulichen Verdichtung hindeuten. Für das erforderliche Gewicht der Wohnbebauung kommt es auf die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in der Gemeinde oder der weiteren Umgebung nicht an.BVerwG13.07.2006
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BVerwG 4 C 5.05 - Erlaß des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Sanierungsmaßnahme; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung; SanierungsausgleichsabgabeLeitsatz: Ein öffentliches Interesse am Erlaß eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlaß geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.BVerwG13.07.2006
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BVerwG 5 B 70.06 - Besitzeinweisung; Beschlagnahme; Vermögensschädigung; Enteignung; unlautere MachenschaftLeitsatz: Ist nicht auszuschließen, daß sich Private die Folge einer für sich gesehen von der Rechtsordnung nicht mit einer Unrechtsbewertung versehenen Besitzeinweisung (Beschlagnahme) zunutze gemacht haben, so haben diese Vermögensschädigungen weder den Charakter von Enteignungen noch von unlauteren Machenschaften. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG13.07.2006
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BVerwG 8 B 14.06 - Verwirkung; Restitutionsbescheid; Miterben; Rückgabeberechtigte; rechtliches Gehör; Sachverhaltswürdigung; BeweiswürdigungLeitsatz: 1. Allein der Ablauf eines gewissen Zeitraums reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht aus. 2. Wird im Restitutionsbescheid lediglich die Kommanditgesellschaft als Berechtigte festgestellt, sind die Miterben als Rechtsnachfolger des Gesellschafters der früheren Kommanditgesellschaft selbst nicht Rückgabeberechtigte und damit nicht Inhaber des Restitutionsanspruchs. 3. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, sich mit jedem Vorbringen, das nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist, auseinanderzusetzen. 4. Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind ebenso wie etwa eine unrichtige Gesetzesauslegung regelmäßig dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG12.07.2006
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BVerwG 3 B 112.05 - Lastenausgleichsrückzahlung; Schadensausgleichsleistung; EinigungsleistungenLeitsatz: Erläßt die Behörde gemäß § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG auf Antrag einen der Einigung entsprechenden Bescheid, ist unerheblich, ob nach dem Vermögensgesetz ein entsprechender Anspruch bestand. Die vereinbarten Leistungen sind im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 4 LAG Schadensausgleichsleistungen nach dem Vermögensgesetz. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG06.07.2006
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BVerwG 7 C 2.05 - Wertausgleich; Abschläge vom AufwendungsersatzLeitsatz: Die jährlichen Abschläge zur Ermittlung des Wertausgleichs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG sind nur bis zum Erlaß des Rückübertragungsbescheids, nicht bis zu dessen Bestandskraft vorzunehmen.BVerwG29.06.2006
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BVerwG 7 C 14.05 - Kosten eines Vorverfahrens; WiderspruchsverfahrenLeitsatz: Kosten eines Vorverfahrens im Sinne von § 162 Abs. 1 VwGO sind solche eines Widerspruchsverfahrens unabhängig davon, ob diesem ein zwei- oder dreipoliges Rechtsverhältnis zu Grunde gelegen hat. Hat sich an ein Widerspruchsverfahren ein gerichtliches Hauptsacheverfahren angeschlossen, entfällt die Anwendbarkeit des § 80 VwVfG.BVerwG29.06.2006
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BVerwG 7 C 18.05 - besatzungshoheitliche Enteignung; russische Rehabilitierung; VermögenseinziehungLeitsatz: Eine Vermögenseinziehung durch Urteil eines sowjetischen Militärtribunals war nur unter der Voraussetzung wirksam, daß im Zusammenhang mit der Verurteilung auf den eingezogenen Vermögensgegenstand tatsächlich zugegriffen wurde. Ein Rückübertragungsanspruch nach Rehabilitierung durch russische Stellen besteht nicht, wenn das aufgehobene Urteil eines sowjetischen Militärtribunals zwar die Einziehung des Vermögens angeordnet hatte, auf den eingezogenen Vermögensgegenstand aber erst auf der Grundlage einer nachfolgenden besatzungshoheitlichen Enteignung tatsächlich zugegriffen wurde.BVerwG29.06.2006
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BVerwG 7 B 17.06 - ergänzende Einzelrestitution; weggeschwommene VermögensgegenständeLeitsatz: Ein Berechtigter kann im Wege der ergänzenden Einzelrestitution auch diejenigen Vermögensgegenstände zurückverlangen, die nach der Schädigung des Unternehmens aus dessen Vermögen ausgeschieden sind. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG27.06.2006
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BVerwG 3 C 31.05 - Erlösauskehr; Auskehranspruch; VerkehrswertLeitsatz: Der von dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten mit dem Erwerber des Vermögenswertes vereinbarte Kaufpreis ist nur dann als Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VZOG an den Berechtigten auszukehren, wenn er der verfügenden Stelle tatsächlich zugeflossen ist. Bemißt sich der Auskehranspruch nach dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 VZOG), ist für dessen Höhe auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes abzustellen.BVerwG27.06.2006