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Urteil Besitzeinweisung


Schlagworte

Besitzeinweisung; Beschlagnahme; Vermögensschädigung; Enteignung; unlautere Machenschaft

Leitsatz

Ist nicht auszuschließen, daß sich Private die Folge einer für sich gesehen von der Rechtsordnung nicht mit einer Unrechtsbewertung versehenen Besitzeinweisung (Beschlagnahme) zunutze gemacht haben, so haben diese Vermögensschädigungen weder den Charakter von Enteignungen noch von unlauteren Machenschaften.

(Leitsatz der Redaktion)

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