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Urteil Besitzeinweisung
Schlagworte
Besitzeinweisung; Beschlagnahme; Vermögensschädigung; Enteignung; unlautere Machenschaft
Leitsatz
Ist nicht auszuschließen, daß sich Private die Folge einer für sich gesehen von der Rechtsordnung nicht mit einer Unrechtsbewertung versehenen Besitzeinweisung (Beschlagnahme) zunutze gemacht haben, so haben diese Vermögensschädigungen weder den Charakter von Enteignungen noch von unlauteren Machenschaften.
(Leitsatz der Redaktion)
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