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Urteil Erlaß des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages
Schlagworte
Erlaß des sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages; Sanierungsmaßnahme; öffentliches Interesse; Ziele und Zwecke der Sanierung; Sanierungsausgleichsabgabe
Leitsatz
Ein öffentliches Interesse am Erlaß eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrags besteht, wenn der Erlaß geeignet ist, die Ziele und Zwecke der jeweiligen Sanierungsmaßnahmen zu fördern.
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