Urteil Verwirkung
Schlagworte
Verwirkung; Restitutionsbescheid; Miterben; Rückgabeberechtigte; rechtliches Gehör; Sachverhaltswürdigung; Beweiswürdigung
Leitsätze
1. Allein der Ablauf eines gewissen Zeitraums reicht für die Annahme einer Verwirkung nicht aus.
2. Wird im Restitutionsbescheid lediglich die Kommanditgesellschaft als Berechtigte festgestellt, sind die Miterben als Rechtsnachfolger des Gesellschafters der früheren Kommanditgesellschaft selbst nicht Rückgabeberechtigte und damit nicht Inhaber des Restitutionsanspruchs.
3. Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht nicht, sich mit jedem Vorbringen, das nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich ist, auseinanderzusetzen.
4. Fehler bei der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind ebenso wie etwa eine unrichtige Gesetzesauslegung regelmäßig dem materiellen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen.
(Leitsätze der Redaktion)
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