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Urteil ergänzende Einzelrestitution
Schlagworte
ergänzende Einzelrestitution; weggeschwommene Vermögensgegenstände
Leitsatz
Ein Berechtigter kann im Wege der ergänzenden Einzelrestitution auch diejenigen Vermögensgegenstände zurückverlangen, die nach der Schädigung des Unternehmens aus dessen Vermögen ausgeschieden sind. (Leitsatz der Redaktion)
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