« zurück zur Suche
Urteil Lastenausgleichsrückzahlung
Schlagworte
Lastenausgleichsrückzahlung; Schadensausgleichsleistung; Einigungsleistungen
Leitsatz
Erläßt die Behörde gemäß § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG auf Antrag einen der Einigung entsprechenden Bescheid, ist unerheblich, ob nach dem Vermögensgesetz ein entsprechender Anspruch bestand. Die vereinbarten Leistungen sind im Sinne des § 349 Abs. 3 Satz 4 LAG Schadensausgleichsleistungen nach dem Vermögensgesetz.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat