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Suchergebnis Urteilssuche (441 - 450 von 857)

  1. I-24 U 230/09 - Mietübernahmeerklärung durch JobCenter
    Leitsatz: Bei der von einer Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung für Arbeitssuchende (ARGE) an einen Vermieter gerichteten Erklärung, die Kosten der Unterkunft und der Heizung für einen bedürftigen Mieter zu übernehmen, handelt es sich regelmäßig um eine Tatsachenmitteilung, wenn nicht besondere Umstände die Annahme einer öffentlich-rechtlichen oder sogar privatrechtlichen Willenserklärung rechtfertigen.
    OLG Düsseldorf
    27.07.2010
  2. 5 U 1286/09 - Keine Mietminderung bei Verletzung des Konkurrenzschutzes
    Leitsatz: Eine Konkurrenzschutzpflichtverletzung durch den Vermieter berechtigt nicht zur Mietminderung. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Dresden
    20.07.2010
  3. 9 U 201/09 - Verkehrssicherungspflicht für Bäume; Beweislast des Geschädigten für Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Allein das Abbrechen des Astes eines Straßenbaums (hier: Weißdorn) führt nicht zu einer Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen, wenn eine Vermorschung, Vorschädigung oder ein Anfahrschaden durch Lkw bei einer Kontrolle nicht erkennbar waren. Den Geschädigten trifft die Beweislast für eine Pflichtverletzung. 2. Der Geschädigte hat auch zu beweisen, dass eine zusätzliche Kontrolle zur Entdeckung einer Astbruchgefahr geführt hätte. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    16.07.2010
  4. 12 W 20/10 - Voraussetzungen der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung an eine juristische Person
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung an eine juristische Person nach § 185 Nr. 2 ZPO.
    KG
    12.07.2010
  5. I-24 U 222/09 - Mietmangel; Minderung; überhöhte Heizkosten; Fehler der Heizungsanlage; Darlegungslast
    Leitsatz: 1. Selbst außergewöhnlich hohe Heizkosten stellen als solche keinen Fehler der Mietsache dar, der zur Minderung der Grundmiete berechtigt. 2. Beruhen übermäßig hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn die Heizungsanlage schon nach dem Stand der Technik zur Zeit ihres Einbaus bzw. der Gebäudeerrichtung als mangelhaft zu beurteilen war. 3. Beruft sich der Mieter auf eine unzureichende Heizungsanlage, obliegt es ihm darzulegen, wie sich die Heizleistung in den verschiedenen Räumen dargestellt hat und welche konkreten Beeinträchtigungen hiervon für die Nutzer der Räume ausgingen.
    OLG Düsseldorf
    08.07.2010
  6. 12 U 26/09 - Nebenkostenabrechnung; Kosten der Hausbeleuchtung; Heizkosten; Verwaltung
    Leitsatz: Die Kosten der Hausbeleuchtung sind auch auf eine nicht bewohnte Wohnung zu verteilen, weil der Vermieter, der das Vermietungsrisiko trägt, im Verhältnis zur Gesamtheit der Mieter grundsätzlich den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leerstehende Mieteinheiten entfällt. Legt der Vermieter zum Beleg der Richtigkeit seiner Heizkostenabrechnung von Mitarbeitern des Mieters unterzeichnete Ablesequittungen vor, ist ein pauschales Bestreiten der Richtigkeit der als abgelesen quittierten Verbrauchseinheiten unwirksam. Die tatsächliche Übernahme der Verwaltung eines Grundstücks durch die Komplementärin des Vermieters stellt keine Fremdverwaltung dar, deren Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden könnten.
    KG
    08.07.2010
  7. 8 U 167/09 - Betriebskostennachforderung im Urkundenprozess; unwirksame Genehmigungsfiktion; Erläuterungslast für neue oder gestiegene Betriebskosten; unwirksame formularmäßige Verkürzung der Einwendungsausschlussfrist; Verstoß gegen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bei ohne Erläuterung von Gründen neu erhobenen Betriebskostenarten; Pflicht zur Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Die Geltendmachung von Nebenkostennachforderungen im Urkundenprozess ist statthaft. 2. Im zweiten Rechtszug ist eine Abstandnahme vom Urkundenprozess nicht mehr möglich. 3. Die Formularklausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Mieter etwaige Rügen gegenüber einer Betriebskostenabrechnung binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten vorzubringen hat, ist unwirksam, wenn mit der Übersendung der Abrechnung der Mieter nicht auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen wird. 4. Hat der Mieter durch Vorlage der Betriebskostenabrechnungen für das Vorjahr nachgewiesen, dass für bestimmte Betriebskostenarten keine Kosten erhoben wurden, obliegt es dem Vermieter, hierfür nachvollziehbare Gründe anzugeben; andernfalls ist ein Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der auch bei Geschäftsraummiete gilt, anzunehmen. (Leitsätze zu 3. und 4. von der Redaktion)
    KG
    28.06.2010
  8. 2 Ws 191/10 REHA - Missbrauch der KRD Nr. 38 zur Durchführung der „demokratischen Wirtschaftsreform” in Ost-Berlin
    Leitsatz: Voraussetzung einer Enteignung als strafrechtlich rehabilitierungsfähige Maßnahme ist ein inhaltlicher und thematischer Zusammenhang zwischen jener und dem strafrechtlichen Vorwurf, aus dem sich ergibt, dass die Enteignung als strafrechtliche Vergeltung für das missbilligte Verhalten angesehen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    24.06.2010
  9. I-24 U 210/09 - Mietvertragsabschluss durch Insolvenzschuldner; Abschluss von Verträgen und Begründung von Verbindlichkeiten durch insolventen Schuldner; insolvenzfreies Vermögen; Einschränkung des Minderungsrechtes bei Mietrückstand; Mängel; Mietminderung; Nutzungsentschädigung; Individualvereinbarung
    Leitsatz: 1. Der Insolvenzschuldner ist nicht gehindert, durch den Abschluss von Verträgen neue Verbindlichkeiten zu begründen, für die er mit dem insolvenzfreien Vermögen einzustehen hat. 2. Die Mietvertragsklausel, der Mieter dürfe sich auf eine Minderung nur berufen, wenn er sich mit Mietzahlungen nicht im Rückstand befinde, ist nicht zu beanstanden.
    OLG Düsseldorf
    24.06.2010
  10. 12 U 51/09 - Mischmietverhältnis; Mangel zu Beginn des Vertrages; Umbauten
    Leitsatz: 1. Bei Vorliegen eines Mischmietverhältnisses (hier: Mietgegenstand „Gewerbefläche im VH/1. OG rechts mit einer Gesamtfläche von ca. 159 m2" und Mietzweck „Betrieb einer Naturheilpraxis sowie einer Heilpraktikerschule sowie zu Teilen zu Wohnzwecken") richtet sich die Einordnung als Wohn- oder Gewerbemietverhältnis danach, in welchem Bereich das Mietverhältnis nach dem vereinbarten Vertragszweck und den Umständen des Einzelfalls seinen Schwerpunkt hat; steht im Vordergrund die Vermietung zu Zwecken, die keinen Wohnraumcharakter haben, ist allgemeines Mietrecht maßgeblich. 2. Ist dem Mieter bei vorbehaltloser Annahne der Mietsache der Mangel (hier: Geräuschbelästigung) bekannt, kann er aus diesem Mangel keine Rechte herleiten, § 536 b Satz 3 BGB. 3. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Mietsache in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei Vertragsbeginn befand; daher hat er auch Umbauten (hier: Verbreiterung einer Tür) zu beseitigen, selbst wenn der Vermieter mit dem Umbau konkludent einverstanden war.
    KG
    17.06.2010