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Urteil Mietvertragsabschluss durch Insolvenzschuldner


Schlagworte

Mietvertragsabschluss durch Insolvenzschuldner; Abschluss von Verträgen und Begründung von Verbindlichkeiten durch insolventen Schuldner; insolvenzfreies Vermögen; Einschränkung des Minderungsrechtes bei Mietrückstand; Mängel; Mietminderung; Nutzungsentschädigung; Individualvereinbarung

Leitsätze

1. Der Insolvenzschuldner ist nicht gehindert, durch den Abschluss von Verträgen neue Verbindlichkeiten zu begründen, für die er mit dem insolvenzfreien Vermögen einzustehen hat.

2. Die Mietvertragsklausel, der Mieter dürfe sich auf eine Minderung nur berufen, wenn er sich mit Mietzahlungen nicht im Rückstand befinde, ist nicht zu beanstanden.

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