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2 Ws 278/09 REHA - Opferrente; Mindestdauer der Freiheitsentziehung für Zuwendung für Haftopfer; JugendwerkhofLeitsatz: Mit der besonderen Zuwendung solche bedürftigen Opfer zu unterstützen, deren politische Verfolgung eine bestimmte Schwere erreicht hat, ist durch die Beschränkung auf einen ausschließlich zeitlichen Maßstab nicht in jeder Hinsicht geglückt. Diese Entscheidung des Gesetzgebers haben die Gerichte indes zu beachten; sie dürfen das individuelle Schicksal des Betroffenen nicht als Anspruchsgrundlage der besonderen Zuwendung bewerten, wenn es an der Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen fehlt.KG22.02.2010
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20 U 80/08 - Wegfall der Heizkostenvorschüsse bei funktionsunfähiger Heizungsanlage; Minderung; Kündigung durch Prozessbevollmächtigten des Erwerbers vor Grundbucheintragung aufgrund kaufvertraglicher ErmächtigungLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Zahlung von Heizkostenvorschüssen ist dann nicht gegeben, wenn die Heizungsanlage nicht funktionsfähig ist. 2. Der Abrede der Mietvertragsparteien über die Zahlung von Heizkostenvorschüssen an den Vermieter ist jedenfalls konkludent zu entnehmen, dass der Vermieter die Bereitstellung einer funktionierenden Heizung und die Versorgung mit Wärme schuldet. 3. Der noch nicht im Grundbuch eingetragene Erwerber des vermieteten Grundstücks kann aufgrund einer dementsprechenden Ermächtigung im Kaufvertrag die Kündigung wirksam in eigenem Namen aussprechen. 4. Der mit der Durchführung eines Räumungsverfahrens beauftragte Rechtsanwalt ist auch zum Ausspruch einer oder mehrerer Kündigungen bevollmächtigt. (Leitsätze 3. und 4. von der Redaktion)KG22.02.2010
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32 W 827/10 - Unzulässige RäumungsfristLeitsatz: Vor Erlass der Einspruchsentscheidung kann Räumungsfrist nur durch Einstellung der Zwangsvollstreckung erreicht werden.OLG München19.02.2010
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5 U 12/09 - Zulässige gewerbliche Verwertung von Fotos aus Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Recht am eigenen (Haus-) Bild, Aufnahme von Fassaden, Urheberrecht an Außenansicht von GebäudenLeitsatz: Weder das Fotografieren von Eigentum noch die gewerbliche Verwertung solcher Ablichtungen stellt einen Eingriff in das Eigentum dar. Nur wenn der Eigentümer in der tatsächlichen Nutzung seiner Sache durch gewerbliche Verwertung eines Dritten beeinträchtigt wird, stehen ihm Rechte aus §§ 903, 1004 BGB zur Seite. Will der Eigentümer selbst Ablichtungen seiner Sache vermarkten, kann es zwar durch die Konkurrenz mit Dritten zu finanziellen Einbußen bei der Verwertung kommen, ein solches Vermögensinteresse wird aber vom dinglichen Schutz nicht erfasst. Der Betreiber einer Internetplattform, der Fotos von Kulturgütern gegen Gebühr zum Download bereitstellt, ist als rein technischer Dienstleister anzusehen, der lediglich fremde Informationen zur Nutzung bereithält, wenn bei jeder einzelnen Ablichtung der Fotograf genannt wird, nach den AGB die Honorare für die Verwertung der Fotos mit den einzelnen Fotografen zu vereinbaren sind und diesen eventuelle Urheberrechte zustehen.OLG Brandenburg18.02.2010
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I-24 U 113/09 - Nutzungsentschädigung, KündigungsfolgeschadenLeitsatz: 1. Nutzungsentschädigung wird pro Tag bis zum Ablauf des Tages der Rückgabe geschuldet. 2. Kündigungsfolgeschaden und Nutzungsentschädigung stellen verschiedene Streitgegenstände dar. 3. Eine mit der Berufung verbundene Klageerweiterung wird wirkungslos, wenn die Berufung durch Beschluss zurückgewiesen wird. 4. Bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss ist eine Kostenentscheidung im Verhältnis der Werte von Haupt- und Anschlussberufung zu treffen.OLG Düsseldorf18.02.2010
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5 U 14/09 - Zulässige gewerbliche Verwertung von Fotos aus Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Recht am eigenen (Haus-) Bild; Aufnahme von Fassaden; Urheberrecht an Außenansicht von GebäudenLeitsatz: Die Vervielfältigung und Verbreitung von Film- und Fotoaufnahmen stellt keinen Eingriff in die Sachsubstanz des Eigentums dar. Nur dann, wenn der Eigentümer in der tatsächlichen Nutzung seiner Sache durch gewerbliche Verwertung eines Dritten beeinträchtigt wird, stehen ihm Rechte aus §§ 903, 1004 BGB zur Seite. Will der Eigentümer selbst Ablichtungen seiner Sache vermarkten, kann es zwar durch die Konkurrenz mit Dritten zu finanziellen Einbußen bei der Verwertung kommen, ein solches Vermögensinteresse wird aber vom dinglichen Schutz nicht erfasst. Es ist nicht das „natürliche Vorrecht des Eigentümers", das äußere Erscheinungsbild seines Eigentums gewerblich zu verwerten. Es ist vielmehr das spezialgesetzlich geregelte Recht des Urhebers, wirtschaftlichen Nutzen aus seinem Werk zu ziehen.OLG Brandenburg18.02.2010
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2 Ws 181/09 REHA - Opferrente; Mindestdauer der Freiheitsentziehung für Haftopferzuwendung; JugendwerkhofLeitsatz: Eine Freiheitsentziehung ist „mindestens sechs Monate erlitten", wenn sie tatsächlich mindestens 180 Tage gedauert hat (Anschluss an die h. M.).KG17.02.2010
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12 U 160/09 - Schadensersatzanspruch des Berechtigten gegen Verfügungsberechtigten auf einen bei vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes durch den Rat der Gemeinde geschlossenen KaufvertragLeitsatz: 1. Zur Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 GVO auf einen vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes durch den Rat einer Gemeinde geschlossenen Kaufvertrag. 2. Es bedarf keiner Verfügung des Verfügungsberechtigten, um den Anspruch des § 7 Abs. 3 Satz 1, 5 GVO auszulösen. Die Regelung des § 7 Abs. 3 Satz 5 GVO erfordert auch kein Verschulden.OLG Brandenburg11.02.2010
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32 Wx 114/09 - Beauftragung eines Rechtsanwalts bereits bei plausiblem Anspruch; ordnungsgemäße Verwaltung; gerichtliche Maßnahmen gegen einzelne Wohnungseigentümer; Störung der Hausgemeinschaft; psychisch auffällige Nutzer; Verwalterzustimmung nicht für unentgeltliche NutzungsüberlassungLeitsatz: 1. Beschließen Wohnungseigentümer, einen Rechtsanwalt im Namen und auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Durchführung von gerichtlichen Maßnahmen gegen einen Wohnungseigentümer oder Dritte zu beauftragen, entspricht dies nicht nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn tatsächlich ein Anspruch besteht, sondern bereits, wenn die Eigentümerversammlung das Bestehen des Anspruchs für plausibel halten darf. 2. Wird in einer Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters nur zur Vermietung verlangt, gilt dieses Zustimmungserfordernis in der Regel nicht für unentgeltliche Nutzungsüberlassung.OLG München09.02.2010
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20 U 167/08 - Aufrechnung mit verjährter Forderung; verpfändetes Sparbuch als Kaution mit Barkaution gleichzusetzenLeitsatz: Die in Form einer Verpfändung eines Sparbuchs geleistete Mietsicherheit ist einer Barkaution gleichzusetzen. Der Vermieter kann daher gegenüber der Forderung des Mieters auf Rückgabe der Mietsicherheit nach Ende des Mietverhältnisses auch mit verjährten Gegenforderungen aufrechnen, da eine Gleichartigkeit der Forderungen i. S. von § 387 BGB vorliegt. (Leitsatz der Redaktion)KG08.02.2010