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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 857)
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63 S 658/09 - Wiederholte Abrechnung ersetzt nur ausnahmsweise fehlende BetriebskostenvereinbarungLeitsatz: Die fehlende Vereinbarung über die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten wird durch jahrelange Abrechnung und Auszahlung der daraus resultierenden Guthaben auch dann nicht ersetzt, wenn die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen vereinbart war. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.08.2010
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1 S 93/10 - Keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vereinbarung einer über die Hartz-IV-Miete hinausgehenden ZusatzmieteLeitsatz: Weist der Mietvertrag den vom Sozialhilfeträger gewährten Betrag als Miete aus, und verpflichtet sich der Mieter in einer Zusatzvereinbarung zur Zahlung eines weiteren Betrages, liegt eine zum Schadensersatz verpflichtende Handlung des Vermieters jedenfalls dann nicht vor, wenn der Gesamtbetrag der ortsüblichen Miete entspricht. (Leitsatz der Redaktion)LG Kiel12.08.2010
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2 O 351/10 - Bauhandwerkersicherung bei Auftragsvergabe durch selbständigen BauleiterLeitsatz: Bestätigt eine Bautrocknungsfirma die Auftragserteilung einem selbständig unternehmerisch tätigen Bauleiter für Trocknungsarbeiten an Wohnungseigentumseinheiten im Dachgeschoss, kann die Inhaberin der Wohnungseigentumseinheiten nicht wegen einer Bauhandwerkersicherung in Anspruch genommen werden, auch wenn sie den Bauleiter eingesetzt hat. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.08.2010
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63 S 622/09 - Kein Sicherheitszuschlag für Unvorhergesehenes bei Festsetzung des BetriebskostenvorschussesLeitsatz: Die Höhe der künftigen Betriebskostenvorschüsse hat sich allein am Ergebnis der Betriebskostenabrechnung zu orientieren. Ein Spielraum steht den Parteien nicht zu; insbesondere sind etwa eine zu erwartende Entwicklung der künftigen Betriebskosten oder ein Zuschlag für Unvorhergesehenes oder ähnliche Unwägbarkeiten nicht zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.08.2010
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333 S 17/10 - Mietvertragsparteien bei nicht einheitlichen UnterschriftenLeitsatz: Ob beide Eheleute Vertragspartner werden, wenn nur einer von ihnen unterzeichnet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg05.08.2010
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67 T 146/10 - Vollstreckung der Verurteilung zur Mängelbeseitigung; AnnahmeverzugLeitsatz: 1. Die Vollstreckung der Verurteilung zur Mängelbeseitigung erfolgt durch Ermächtigung des Gläubigers zur Vornahme der titulierten Verpflichtung. 2. Der Gläubiger gerät insoweit nicht in einen die Vollstreckung hindernden Annahmeverzug, wenn er die Beseitigung von Mängeln an einem durchgehenden Fenster durch Trennung des Fensters in einen feststehenden unteren und einen zu öffnenden oberen Teil durch den Schuldner ablehnt. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin04.08.2010
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63 S 607/09 - Kündigung wegen ständig unpünktlicher MietzahlungLeitsatz: In einer vorangegangenen (unwirksamen) Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung kann unter Umständen auch eine Abmahnung gesehen werden. Eine Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung ist dann formell wirksam, wenn in der Kündigung die relevanten verspäteten Mietzahlungen aufgeführt sind (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 12.5.2010 - VIII ZR 96/09, GE 2010, 975 zur Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.08.2010
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1 S 4042/10 - Tätige Mithilfe der Wohnungseigentümer; Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Mehrheitsbeschluss; Beschlusskompetenz; Mithilfe bei Schneeräumarbeiten; Verteilungsgerechtigkeit; Unzumutbarkeit; Delegation der VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: 1. Die Verpflichtung einzelner Miteigentümer zur tätigen Mithilfe bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch einen Mehrheitsbeschluss ist grundsätzlich unzulässig. 2. Ausnahmsweise ergibt sich aus § 21 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 Nr. 1 WEG eine Beschlusskompetenz für eine tätige Mithilfe, wenn typischerweise in Hausordnungen derartige Pflichten geregelt sind. Das ist etwa bei einer Verpflichtung der einzelnen Miteigentümer zur Mithilfe bei Schneeräumarbeiten der Fall. 3. Ob eine solche Regelung ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, ist im Einzelfall durch Abwägung aller Umstände zu bestimmen. Dabei sind insbesondere die Größe der WEG, die Verteilungsgerechtigkeit, der Umfang der von den einzelnen Eigentümern zu leistenden Arbeiten, sowie etwaige in der Person eines einzelnen Miteigentümers liegenden Gründe, die für ihn eine Unzumutbarkeit begründen können, zu berücksichtigen.LG München I02.08.2010
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67 S 180/10 - Umstellung von GAMAT-Außenwandheizern bzw. Gasetagenheizung auf Fernwärme; „abgewohnte” Aufwendungen des Mieters; ModernisierungsankündigungLeitsatz: 1. Die Umstellung von GAMAT-Außenwandheizern auf Fernwärme ist als Modernisierungsmaßnahme duldungspflichtig. 2. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Heizung durch den Mieter auf eine Gasetagenheizung umgestellt worden ist, weil der Anschluss dieser Heizung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Energieeinsparmaßnahme anzusehen ist. 3. Eine im Zeitpunkt des Modernisierungsverlangens schon 17 Jahre alte Gasetagenheizung ist als „abgewohnt" anzusehen. 4. Werden bei Anschluss an das Fernwärmenetz die bereits vorhandenen Heizkörper und Leitungen weiter verwendet, sind diesbezüglich genauere Angaben in der Modernisierungsankündigung entbehrlich. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.07.2010
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63 S 545/09 - Unterschiedliche Flächenangaben bei Abrechnungseinheit; Verteilung der Strom- und Müllkosten in Betriebskostenabrechnung; Hauswartkosten; Aufzugskosten; Vorwegabzug für GewerbeLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung ist trotz Angabe verschiedener Flächen nicht formell unwirksam, wenn sie verständlich bleibt. Ob die Flächen richtig angegeben sind, ist eine Frage der materiellen Begründetheit. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.07.2010