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Urteil Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung
Leitsatz
In einer vorangegangenen (unwirksamen) Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung kann unter Umständen auch eine Abmahnung gesehen werden. Eine Kündigung wegen ständig unpünktlicher Mietzahlung ist dann formell wirksam, wenn in der Kündigung die relevanten verspäteten Mietzahlungen aufgeführt sind (in Anlehnung an BGH, Urteil vom 12.5.2010 - VIII ZR 96/09, GE 2010, 975 zur Begründung einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs).
(Leitsatz der Redaktion)
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