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Urteil Wiederholte Abrechnung ersetzt nur ausnahmsweise fehlende Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Wiederholte Abrechnung ersetzt nur ausnahmsweise fehlende Betriebskostenvereinbarung
Leitsatz
Die fehlende Vereinbarung über die vom Mieter zu tragenden Betriebskosten wird durch jahrelange Abrechnung und Auszahlung der daraus resultierenden Guthaben auch dann nicht ersetzt, wenn die Zahlung von Betriebskostenvorschüssen vereinbart war.
(Leitsatz der Redaktion)
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