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Urteil Mietvertragsparteien bei nicht einheitlichen Unterschriften
Schlagworte
Mietvertragsparteien bei nicht einheitlichen Unterschriften
Leitsatz
Ob beide Eheleute Vertragspartner werden, wenn nur einer von ihnen unterzeichnet, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
(Leitsatz der Redaktion)
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