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Urteil Umstellung von GAMAT-Außenwandheizern bzw. Gasetagenheizung auf Fernwärme


Schlagworte

Umstellung von GAMAT-Außenwandheizern bzw. Gasetagenheizung auf Fernwärme; „abgewohnte” Aufwendungen des Mieters; Modernisierungsankündigung

Leitsätze

1. Die Umstellung von GAMAT-Außenwandheizern auf Fernwärme ist als Modernisierungsmaßnahme duldungspflichtig.

2. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Heizung durch den Mieter auf eine Gasetagenheizung umgestellt worden ist, weil der Anschluss dieser Heizung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz als Energieeinsparmaßnahme anzusehen ist.

3. Eine im Zeitpunkt des Modernisierungsverlangens schon 17 Jahre alte Gasetagenheizung ist als „abgewohnt" anzusehen.

4. Werden bei Anschluss an das Fernwärmenetz die bereits vorhandenen Heizkörper und Leitungen weiter verwendet, sind diesbezüglich genauere Angaben in der Modernisierungsankündigung entbehrlich.

(Leitsätze der Redaktion)

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