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Urteil Unterschiedliche Flächenangaben bei Abrechnungseinheit
Schlagworte
Unterschiedliche Flächenangaben bei Abrechnungseinheit; Verteilung der Strom- und Müllkosten in Betriebskostenabrechnung; Hauswartkosten; Aufzugskosten; Vorwegabzug für Gewerbe
Leitsatz
Eine Betriebskostenabrechnung ist trotz Angabe verschiedener Flächen nicht formell unwirksam, wenn sie verständlich bleibt. Ob die Flächen richtig angegeben sind, ist eine Frage der materiellen Begründetheit. (Leitsatz der Redaktion)
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