Urteil Fehlerhafte Angabe der (Prozess-) Vertretungsbehörde
Schlagworte
Fehlerhafte Angabe der (Prozess-) Vertretungsbehörde; Anfechtung eines Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses; Entschädigungsfestsetzungsverfahren; Zustellung der Klage „demnächst“
Leitsatz
Die Zustellung einer Klage nach § 52 HEG, in der die (Prozess-) Vertretungsbehörde falsch angegeben war, kann als noch „demnächst erfolgt" zu bewerten sein, wenn der Fehler nicht nur auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers beruhte, sondern auch darauf, dass die benannte Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses als Vertretungsbehörde im Entschädigungsfestsetzungsverfahren aufgeführt war (im Anschluss an Senatsurteil vom 17. März 1983 ‑ III ZR 154/81 - LM StrEG § 13 Nr. 11).
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