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32 Wx 156/08 - Übergangsphase vom FGG zur ZPO in WohnungseigentumssacheLeitsatz: Entscheidet das Amtsgericht in einem Verfahren, das vor dem 2. Juli 2007 anhängig geworden ist, einheitlich auch über einen Erweiterungsantrag, der nach dem 1. juli 2007 eingegangen ist, nach den Vorschriften des FGG, so bestimmt sich die Zuständigkeit des Beschwerdegerichts nach dem FGG. § 72 Abs. 2 GVG n. F. ist in solchen Fällen nicht anzuwenden.OLG München08.12.2008
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12 U 33/08 - Bindungswirkung einer vom Zwangsverwalter aufgestellten Betriebskostenabrechnung; VerwirkungLeitsatz: 1. Zur Bindung des Eigentümers an die vom Zwangsverwalter erstellte Betriebskostenabrechnung. 2. Zur Verwirkung von Betriebskostenansprüchen des Vermieters von Gewerberäumen.KG04.12.2008
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19 U 120/08 - Öffentliche ZustellungLeitsatz: Die Bewilligung der öffentlichen Zustellung kann nur erfolgen, wenn (auch) eine Anfrage des Klägers nach dem Wohnsitz des Beklagten über dessen eMail-Anschrift erfolglos geblieben ist. (Leitsatz der Redaktion)OLG Frankfurt a. M.03.12.2008
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8 U 121/08 - Freie Widerrufbarkeit der Nutzungsgestattung für DachterrasseLeitsatz: Ist in einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag die Nutzung einer Dachterrasse durch den Mieter nicht vereinbart, so ist die Gestattung der Nutzung - gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich.KG01.12.2008
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5 U 161/08 - LaubfallLeitsatz: Laubfall von bestandsgeschützten Bäumen in "Grünbezirken" rechtfertigt grundsätzlich keine Ausgleichsansprüche des Nachbarn. (Leitsatz der Redaktion)OLG Hamm01.12.2008
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34 Wx 024/07 - Verletzung der Pflicht zur Mitwirkung an ordnungsmäßiger Verwaltung; verzögerter Sanierungsbeschluss; Schadensersatzpflicht der übrigen Wohnungseigentümer; verschleppte Mängelbeseitigung; bestandskräftiger EigentümerbeschlussLeitsatz: 1. Verletzen Wohnungseigentümer ihre Pflicht zur Mitwirkung an einer ordnungsmäßigen Verwaltung, können sie dem einzelnen Wohnungseigentümer, der durch die Pflichtverletzung einen Schaden erlitten hat, zum Schadensersatz verpflichtet sein. Die Pflichtverletzung kann darin bestehen, dass erkannte Mängel nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt, die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kostenvorschüsse nicht rechtzeitig erbracht oder eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung abgelehnt wurde. Voraussetzung ist stets ein Verschulden des in Anspruch genommenen Wohnungseigentümers. 2. Bestandskräftige Eigentümerbeschlüsse, die eine Instandsetzung ablehnen, schließen einen Schadensersatzanspruch wegen verzögerter oder unterlassener Instandsetzung nicht grundsätzlich aus.OLG München28.11.2008
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34 Wx 078/07 - Durch Eigentümerbeschlüsse verzögerte Sanierungsmaßnahmen; Instandsetzungsmaßnahmen in WEG; ordnungsgemäße Verwaltung; blockierte ReparaturLeitsatz: 1. Wird der Antrag, die übrigen Wohnungseigentümer zur Zustimmung zu einer bestimmten Instandsetzungsmaßnahme zu verpflichten, auch noch nach einem ablehnenden Eigentümerbeschluss aufrecht erhalten, bedingt dies keine - im zweiten Rechtszug nur unter den Voraussetzungen des § 533 ZPO zulässige - Antragsänderung. 2. Zur Auslegung von Eigentümerbeschlüssen, die Sanierungsmaßnahmen ablehnen.OLG München28.11.2008
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5 U 171/07 - Teilurteil; Schriftsatznachlass; Zurückweisung verspäteten Vorbringens; Leitungsrecht; Fernwärmeleitung; Ausgleichsanspruch; Nutzbarkeitseinschränkung; StichtagLeitsatz: 1. Wird eine Klageerweiterung nicht rechtshängig, ist ein Teilurteil nur über die rechtshängige Klage(teil)forderung zulässig. 2. Geht ein nachgelassener Schriftsatz nach Ablauf der eingeräumten Frist ein, hat das Gericht zu prüfen, ob das verspätete Vorbringen bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist. Dieses Vorbringen darf nicht zurückgewiesen werden, wenn die Überschreitung der Frist für den Schriftsatznachlass nicht zu einer Verzögerung des Verfahrens oder der richterlichen Entscheidungsfindung geführt hat. 3. Maßgeblich für die Bemessung des Ausgleichsanspruchs für eine Fernwärmeleitung ist der Umfang der Inanspruchnahme und die sich hieraus ergebende Beeinträchtigung und Einschränkung der Nutzbarkeit des Grundstücks am 25. Dezember 1993. (Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg27.11.2008
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I-24 U 73/08 - Leasingvertrag, Täuschungshandlung, IrrtumserregungLeitsatz: 1. Ein Leasingvertrag kann vom Leasingnehmer auch dann noch wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, wenn er den Vertrag zuvor fristlos gekündigt hatte. 2. Der Leasinggeber muss sich eine arglistige Täuschung des mit den Vertragsverhandlungen beauftragten Lieferanten zurechnen lassen. 3. Der Leasinggeber kann sich nicht auf die unrichtige Übernahmebestätigung des Leasingnehmers berufen, wenn diese ebenfalls arglistig vom Lieferanten erwirkt worden ist.OLG Düsseldorf27.11.2008
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7 U 47/08 - Keine Restschuldbefreiung für EingehungsbetrugLeitsatz: 1. Wer einen Auftrag zur Durchführung von Renovierungsarbeiten erteilt, muss in der Lage sein, die Werklohnforderung bei Fälligkeit zu bezahlen. Verfügt der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel und kann er sie sich später auch nicht beschaffen, macht er sich eines Eingehungsbetruges schuldig. 2. Zinsen und Kosten, die im Zusammenhang mit einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung entstehen, nehmen grundsätzlich an der Restschuldbefreiung teil und fallen daher nicht unter § 302 Nr. 1 InsO.KG21.11.2008