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Suchergebnis Urteilssuche (461 - 470 von 884)
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5 U 117/07 - Zuordnung; Kommunaleigentum; Gebäudeeigentum; Dienstleistung; Nutzungsentschädigung; Fondsinhaberschaft; Umwandlung; NutzungsvertragLeitsatz: 1. Die auf im Eigentum des Volkes errichteten Gebäude standen, wenn nicht die Voraussetzungen des § 459 ZGB erfüllt sind, ebenfalls grundsätzlich in Volkseigentum. 2. Selbständiges Gebäudeeigentum konnte im Wege der Fondsinhaberschaft nicht nach § 11 Abs. 2 THG erworben werden, wenn es sich bei dem umgewandelten, ehemals volkseigenen Betrieb um einen der betreffenden Stadt unterstellten Betrieb handelte. 3. Ein Erwerb selbständigen Gebäudeeigentums nach § 2 Abs. 2 5. DVO THG setzt neben einer fristgerechten Anzeige den Abschluss eines Nutzungsvertrages voraus, auf dessen Grundlage die Nutzung erfolgte.OLG Brandenburg02.10.2008
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1 W 455/08 - Aufhebung einer BruchteilsgemeinschaftLeitsatz: Klagt ein Mitglied einer Bruchteilsgemeinschaft gegen ein anderes Mitglied der Gemeinschaft auf Auflassung des der Gemeinschaft gehörenden Grundstücks an sich, so richtet sich der Streitwert gemäß § 3 ZPO nach dem Anteil des beklagten Miteigentümers. Grundstücksbelastungen sind nicht zu berücksichtigen.KG01.10.2008
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8 U 44/08 - Doppelvermietung; Mehrfachvermietung; Besitzeinräumung; Besitzveranlassung; UnmöglichkeitLeitsatz: Bei einer Mehrfachvermietung scheitert der Erfüllungsanspruch dann an § 275 Abs. 1 BGB, sofern feststeht, dass der Vermieter die Sache von dem besitzenden Mieter nicht mehr zurückerlangen kann. Der nicht besitzende Mieter kann Besitzeinräumung nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, solange die Behebung des Leistungshindernisses nicht ausgeschlossen ist. Diese Umstände hat der Vermieter als Schuldner des Erfüllungsanspruches darzulegen und zu beweisen. (Leitsatz der Redaktion)KG25.09.2008
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32 Wx 118/08 - Genehmigungsfiktion der Jahresabrechnung; Unternehmereigenschaft der WohnungseigentümergemeinschaftLeitsatz: 1. Eine teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ist jedenfalls dann ein Verbraucher i. S. des § 13 BGB, wenn an dieser nicht ausschließlich Unternehmer beteiligt sind. Auch das Halten einer Wohnung oder eines Teileigentums, um über dauerhafte Vermietung und Verpachtung erhebliche regelmäßige und dauerhafte Mieteinnahmen zu erzielen, ist Verwaltung eigenen Vermögens und stellt unabhängig von der Höhe der verwalteten Werte grundsätzlich keine unternehmerische Tätigkeit dar. 2. In Verwalterverträgen i. S. des § 26 WEG ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ihnen nach § 310 Abs. 3 BGB gleichstehenden Regelungen eine Klausel unwirksam, die lautet: "Die vom Verwalter erstellte Jahresabrechnung gilt gegenüber dem Verwalter als genehmigt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage Einwendungen erhebt."OLG München25.09.2008
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32 Wx 79/08 - Baumängelüberprüfung innerhalb der Gewährleistungsfrist als VerwalterpflichtLeitsatz: 1. Zu den Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist. 2. Wird ein Mangel an einem Balkon gerügt und für berechtigt anerkannt, so besteht besondere Veranlassung, baugleiche weitere Balkone auf das Vorhandensein eines Mangels zu untersuchen. 3. Übernimmt ein Bauträger die erste Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage, so hat er bei der Überprüfung des Bauwerks auf Mängel auch die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Bauträgers anzuwenden.OLG München25.09.2008
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8 U 1167/08 - Grundstückskaufpreis, Provisionsanspruch, MaklervertragsparteienLeitsatz: 1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt. 2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.OLG Dresden18.09.2008
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5 U 151/07 - Grunddienstbarkeit, Wege- und LeitungsrechtLeitsatz: 1. Wird aus einem Prozessvergleich im Wege der Vertragsanpassung nach §§ 242, 313 BGB ein Folgeanspruch geltend gemacht, so ist für dieses Begehren die Erhebung einer neuen Klage zulässig und geboten und nicht der frühere Prozess fortzusetzen. 2. Zur Abgrenzung von § 779 BGB und § 313 BGB. 3. Vereinbaren die Parteien eine Grunddienstbarkeit (Wege- und Leitungsrecht) zum Zwecke der Gewährleistung der Bebaubarkeit eines Grundstücks, so kann aus dieser Vereinbarung in Verbindung mit §§ 242, 313 BGB die Verpflichtung zur Bestellung einer kongruenten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zugunsten des Landkreises (Baubehörde) erwachsen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Parteien über das Erfordernis einer Dienstbarkeit zugunsten des Landkreises bei Abschluss der Vereinbarung gemeinschaftlich geirrt haben.OLG Brandenburg11.09.2008
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I-10W 66/08 - Vergütungsanspruch des Prozesspflegers; Beitreibungsrecht des Rechtsanwalts; keine Vorrangigkeit des Beitreibungsrechts vor Inanspruchnahme der StaatskasseLeitsatz: 1. Auch die Vergütung eines Rechtsanwaltes, der (nur) eine Tätigkeit als Prozesspfleger nach den §§ 57, 58 ZPO ausübt, erhält eine Vergütung nach dem RVG, § 1 Abs. 1 Satz 2 RVG. 2. Der zum Vertreter nach §§ 57, 58 ZPO bestellte Rechtsanwalt hat nach § 41 Satz 1 RVG einen eigenen Anspruch gegen den von ihm vertretenen Beklagten und gemäß § 41 Satz 3 RVG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 ZPO ein eigenes Beitreibungsrecht gegen den in die Prozesskosten verurteilten Prozessgegner. 3. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Anspruch gegenüber dem Beklagten oder das Beitreibungsrecht gegenüber dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner vorrangig vor einer Inanspruchnahme der Staatskasse nach §§ 45 ff. RVG geltend zu machen wären.OLG Düsseldorf10.09.2008
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8 U 99/08 - Ausschluss der Duldung des Austauschs einer vom Mieter eingebauten Gasetagenheizung gegen eine neue Gasetagenheizung durch mietvertragliche Übertragung der Instandhaltungs- und Erneuerungspflicht auf den Mieter; Ausschluss von Modernisierungsmaßnahmen wegen vorhergehender Vereinbarung über Mietermaßnahmen; Mietereinbauten; vorausgegangene Verwendungen des Mieters; Mietermaßnahmen; Modernisierungsvereinbarung; Heizungseinbau; HeizungsaustauschLeitsatz: Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Austausch einer von ihm eingebauten Gasetagenheizung gegen eine neue Gasetagenheizung zu dulden, wenn ihm im Mietvertrag die Pflicht übertragen worden ist, für die Dauer des Mietverhältnisses auch für die Erneuerung der Anlage zu sorgen, und der Vermieter auf sein Mieterhöhungsrecht verzichtet hat. (Leitsatz der Redaktion)KG28.08.2008
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I-10 W 53/08 - Rechtsanwaltsvergütung für Vergleich über Kosten der NebeninterventionLeitsatz: 1. Für die Mitwirkung des Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers bei Abschluss eines Vergleichs der Hauptparteien fällt eine Einigungsgebühr nach RVG VV-Nr. 1000 an, wenn der Vergleich auch eine Regelung hinsichtlich eines Rechtsverhältnisses des Streithelfers im Verhältnis zu einer der beiden Prozessparteien enthält; dies ist zu bejahen, wenn der Vergleich eine Regelung betreffend die Kosten der Nebenintervention enthält. 2. Nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs vom 3.7.2006, II ZB 31/05 fällt die Terminsgebühr auch dann an, wenn in einem Verfahren, für das die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, auf Vorschlag des Gerichts ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Dieser Rechtssprechung schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner Rechtsauffassung im Beschluss vom 21.7.2005, II-10 WF 11/05 an. 3. Wird in dem Vergleich in Bezug auf den Streithelfer ausschließlich eine Kostenregelung getroffen, so bemessen sich etwaige anfallende Termins- und Einigungsgebühren nach dem Wert aller dem Streithelfer bis zum Vergleich entstandenen Kosten und nicht nach dem Wert der Hauptsache.OLG Düsseldorf26.08.2008