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Urteil Freie Widerrufbarkeit der Nutzungsgestattung für Dachterrasse
Schlagworte
Freie Widerrufbarkeit der Nutzungsgestattung für Dachterrasse
Leitsatz
Ist in einem schriftlichen Wohnungsmietvertrag die Nutzung einer Dachterrasse durch den Mieter nicht vereinbart, so ist die Gestattung der Nutzung - gleich ob diese ausdrücklich oder stillschweigend durch bloße Duldung erteilt worden ist - frei widerruflich.
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