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  1. 4 U 63/94 - Nutzungsentschädigung; Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz; Nutzungsrecht; Besitzmoratorium; Besitzschutz; Fondsinhaberschaft; Rechtsträgerwechsel
    Leitsatz: Ist das Nutzungsrecht an einem in fremder Rechtsträgerschaft befindlichen Gebäude durch einen Nutzungsvertrag nach dem Vertragsgesetz gesichert, kann nach Ablauf der Nutzungszeit dem Herausgabeverlangen des Eigentümers nicht mit der Berufung auf ein Besitzrecht nach dem Moratorium des Art. 233 § 2 a EGBGB begegnet werden. Auch der Moratoriumstatbestand nach Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kommt nicht zur Anwendung, wenn die im privaten Eigentum befindliche Sache zwar zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben genutzt wird, der Nutzungszweck aber durch ein Rechtsgeschäft abgesichert ist.
    OLG Rostock
    26.11.1996
  2. 4 U 287/94 - Zuteilungsfähigkeit; nebenberufliche landwirtschaftliche Tätigkeit; Lebens- und Einkommensgrundlage; Bodenreformeigentum; Besitzwechsel
    Leitsatz: Gelegentliche Aushilfstätigkeiten in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft vermögen in der Regel die Zuteilungsfähigkeit nach Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB nicht zu begründen.
    OLG Rostock
    27.02.1996
  3. 4 U 10/95 - Gebäudeeigentum; Besitzmoratorium; Nutzungsrechtsverleihung; Kommunalvermögen; Verfügungsbefugnis der Landkreise
    Leitsatz: 1. Zur Verfügungsbefugnis der Landkreise über ehemals volkseigene Grundstücke gem. §§ 5 Abs. 1, 3 c, 7 KommunalvermögensG. 2. Eine sozialistische Produktionsgenossenschaft wurde nur dann Eigentümer des von ihr auf volkseigenen Grundstücken errichteten Gebäudes, wenn ihr gem. §§ 1 S. 1, 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 14.12.1970 (DDR-GBl. I S. 372) ein Nutzungsrecht an dem Grundstück verliehen worden war. 3. Auf den Besitzschutz nach dem Moratorium gem. Art. 233 § 2 a EGBGB kann sich der Erwerber selbständigen Gebäudeeigentums berufen, wenn die Erfüllung des Veräußerungsvertrages die Bestellung eines Nutzungsrechts vorsah und diese infolge dem Nutzer nicht zuzurechnender Umstände ausgeblieben ist.
    OLG Rostock
    23.01.1996
  4. 5 U 50/96 - Grundstücksveräußerung; Eintrittsklausel; lastenfreie Übertragung; Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Die in einem notariellen Kauf- und Übereignungsvertrag enthaltenen Verpflichtungen zur "lastenfreien und von Ansprüchen Dritter freien Grundstücksübertragung" einerseits und zum "Eintritt in bestehende Mietverträge" andererseits stehen einem Zurückbehaltungsrecht bezüglich eines Teils des Kaufpreises wegen des Fortbestandes eines Pachtvertrages entgegen.
    OLG Oldenburg
    22.10.1996
  5. 5 W 132/95 - Grundstücksverkehrsgenemigung; Erbfolge; juristische Person; Genehmigungsversagung; Testamentsauslegung
    Leitsatz: 1. Wurde in der ehemaligen DDR dem Erwerb von Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentum durch eine juristische Person im Wege der Erbfolge die nach § 2 Abs. 1 S 2 GVVO/DDR vom 10.1.1963 erforderliche Genehmigung von den staatlichen Behörden versagt, so ist dies bei der heutigen Beurteilung der erbrechtlichen Verhältnisse nach dem Erblasser auch dann zu berücksichtigen, wenn die Versagung rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprach. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn der die Genehmigung versagende Bescheid auch nach den Grundsätzen des Verwaltungsrechts der DDR als nichtig anzusehen ist. Welche Auswirkung die Aufhebung des Bescheides im Wege der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung bzw. die Feststellung seiner Rechtsstaatswidrigkeit (§ 1 Abs. 4 S. 2 VwRehaG) auf die heutige Beurteilung der erbrechtlichen Verhältnisse hätte, bleibt offen. 2. Zur Auslegung einer testamentarischen Verfügung, die vom Erblasser für den Fall getroffen wurde, daß dem Erwerb in den Nachlaß fallender Grundstücke bzw. Gebäude durch die als Alleinerbin bedachte juristische Person die nach § 2 Abs. 1 S. 2 GVVO/DDR vom 10.1.1963 erforderliche Genehmigung versagt wurde. (Leitsätze des Gerichts)
    OLG Naumburg
    15.01.1996
  6. 16 Wx 29/96 - Verwalter; Haftung; Mietausfall; Verzug; Instandsetzung; Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Der Verwalter haftet, wenn er seiner Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen zu treffen, verzögerlich nachkommt, den einzelnen Wohnungseigentümern für die ihnen dadurch im Hinblick auf ihr Sondereigentum entstehenden Schäden (z. B. Mietausfall).
    OLG Köln
    29.04.1996
  7. 16 Wx 30/96 - Mietausfallschaden; Wohnungseigentümer; Dachgeschoßwohnung
    Leitsatz: Die Gemeinschaft hat dem Wohnungseigentümer, der während der Reparatur des Daches die ihm gehörende Dachgeschoßwohnung nicht vermieten kann, den Mietausfallschaden zu ersetzen. Der Mietausfallschaden ist allerdings um einen auf den betroffenen Wohnungseigentümer entfallenden Anteil zu kürzen, da es sich bei der Schadensersatzleistung um Kosten der Verwaltung i. S. des § 16 Abs. WEG handelt.
    OLG Köln
    29.04.1996
  8. 16 Wx 56/96 - Gemeinschaftseigentum; Überlassung; Nutzung; stillschweigende Vereinbarung; konkludente Vereinbarung
    Leitsatz: Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.
    OLG Köln
    26.04.1996
  9. 16 Wx 69/96 - Mehrheitsbeschluß; Fahrradständer; Aufstellung; Gemeinschaftseigentum
    Leitsatz: Bei der Anschaffung und Montage eines Fahrradständers auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden Hof der Wohnungseigentumsanlage handelt es sich auch dann um eine Maßnahme der Instandsetzung und ordnungsgemäßen Verwaltung, die mit bloßer Stimmenmehrheit beschlossen werden kann, wenn bisher noch kein Fahrradständer vorhanden war, die Räder vielmehr einzeln im Hof abgestellt wurden.
    OLG Köln
    13.05.1996
  10. 16 Wx 86/96 - Einzelabrechnung; Einsichtsrecht; Einsichtnahme; Wohnungseigentümer; Erstellung der Jahresabrechnung
    Leitsatz: Enthält die Teilungserklärung keine anderslautende - ausdrückliche oder durch Auslegung zu ermittelnde - Regelung, so müssen sämtliche die Wohnungseigentümer betreffenden Einzelabrechnungen dann nicht an jeden Wohnungseigentümer vor der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung übersandt werden, wenn vor und während der Versammlung für jeden Eigentümer ausreichende und nicht durch zeitliche oder ähnliche Erschwernisse eingeengte Möglichkeit der Einsichtnahme in die Einzelabrechnungen sämtlicher Miteigentümer eingeräumt wurde (Klarstellung zur Entscheidung des Senats in WM 1995, 450).
    OLG Köln
    24.09.1996