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Urteil Zuteilungsfähigkeit
Schlagworte
Zuteilungsfähigkeit; nebenberufliche landwirtschaftliche Tätigkeit; Lebens- und Einkommensgrundlage; Bodenreformeigentum; Besitzwechsel
Leitsatz
Gelegentliche Aushilfstätigkeiten in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft vermögen in der Regel die Zuteilungsfähigkeit nach Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB nicht zu begründen.
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