Urteil Gebäudeeigentum
Schlagworte
Gebäudeeigentum; Besitzmoratorium; Nutzungsrechtsverleihung; Kommunalvermögen; Verfügungsbefugnis der Landkreise
Leitsätze
1. Zur Verfügungsbefugnis der Landkreise über ehemals volkseigene Grundstücke gem. §§ 5 Abs. 1, 3 c, 7 KommunalvermögensG.
2. Eine sozialistische Produktionsgenossenschaft wurde nur dann Eigentümer des von ihr auf volkseigenen Grundstücken errichteten Gebäudes, wenn ihr gem. §§ 1 S. 1, 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 14.12.1970 (DDR-GBl. I S. 372) ein Nutzungsrecht an dem Grundstück verliehen worden war.
3. Auf den Besitzschutz nach dem Moratorium gem. Art. 233 § 2 a EGBGB kann sich der Erwerber selbständigen Gebäudeeigentums berufen, wenn die Erfüllung des Veräußerungsvertrages die Bestellung eines Nutzungsrechts vorsah und diese infolge dem Nutzer nicht zuzurechnender Umstände ausgeblieben ist.
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