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Urteil Gemeinschaftseigentum


Schlagworte

Gemeinschaftseigentum; Überlassung; Nutzung; stillschweigende Vereinbarung; konkludente Vereinbarung

Leitsatz

Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.

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