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Urteil Gemeinschaftseigentum
Schlagworte
Gemeinschaftseigentum; Überlassung; Nutzung; stillschweigende Vereinbarung; konkludente Vereinbarung
Leitsatz
Durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer kann ein Teil des gemeinschaftlichen Eigentums einem Eigentümer zur ausschließlichen Nutzung überlassen werden. Eine solche Vereinbarung ist als schuldrechtlicher Vertrag formlos gültig und kann auch stillschweigend - etwa durch konkludentes Verhalten - getroffen werden.
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