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I-10 U 128/08 - Aufwendungsersatzanspruch; Mängelbeseitigungskosten; Geschäftsführung ohne Auftrag; BereicherungLeitsatz: 1. Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen während der Mietzeit aufgetretenen Mangel des gemieteten LKW, ohne dass die Voraussetzungen des § 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB) bzw. des § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB vorliegen, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz seiner Reparaturaufwendungen weder aus § 539 Abs. 1 BGB noch aus §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB bzw. §3 684 Satz 1, 812 ff. BGB zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 16.1.2008, VIII ZR 222/06). 2. Der besondere Zeitdruck im Speditionsgewerbe rechtfertigt ohne anderslautende Vereinbarung keine abweichende Beurteilung.OLG Düsseldorf05.02.2009
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5 U 32/08 - Änderung der Verwaltungsregelung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage; Miteigentümergemeinschaft; Beteiligung an Kosten einer gemeinschaftlichen Erschließung; Wegfall der Bebaubarkeit; Kostenverteilungsregelung; MehrheitsbeschlussLeitsatz: Zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Abänderung der Kostenverteilungsregelung in einer Bruchteilsgemeinschaft und auf Feststellung der Unwirksamkeit von (Mehrheits-) Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft. Jeder Miteigentümer (Teilhaber) kann gemäß § 745 Abs. 2 BGB (i. V. m. §§ 242, 313 Abs. 1 und 2 BGB) von den übrigen Miteigentümern (Teilhabern) die Zustimmung zu einer Änderung der bisherigen Verwaltungsregelung verlangen, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben und deswegen ein Festhalten an der bisherigen Regelung unerträglich erschiene; die begehrte Abänderung muss nach billigem Ermessen dem Interesse aller Teilhaber entsprechen (hier: Beteiligung an den Kosten eines Gemeinschafts-/Erschließungsgrundstücks bei Wegfall der Bebaubarkeit eines Anliegergrundstücks). Die Änderung einer bisherigen Verwaltungsregelung der Eigentümergemeinschaft wegen grober Unbilligkeit kann bereits mit Wirkung ab dem Zugang eines ernsthaften Änderungsverlangens gegenüber den anderen Teilhabern begehrt werden, nicht erst ab Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.OLG Brandenburg05.02.2009
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7 U 98/08 - Anlegerhaftung in sog. Doppelstockgesellschaft; FreistellungsanspruchLeitsatz: Bei einer auf Vereinbarung beruhenden Verpflichtung zur Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten ist es eine Frage der Auslegung, ob die Fälligkeit sofort oder erst nach Entstehen und Fälligkeit der Drittschulden eintritt. Die den jeweiligen Umständen angemessene Regelung der Fälligkeitsfrage muss bei vertraglichen Befreiungsansprüchen, soweit diese sich auf künftige und noch nicht fällige Forderungen beziehen, der Disposition der Parteien überlassen bleiben. Erst wenn eine entsprechende Parteivereinbarung nicht feststellbar ist und auch den Umständen des Falles keine Lösung der Fälligkeitsfrage zu entnehmen ist, ist nach § 271 Abs. 1 BGB von der sofortigen Fälligkeit des Befreiungsanspruches auszugehen.KG20.01.2009
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I-24 U 97/08 - Pachtvertrag; Kündigung; Schriftform; Räumungsklage; Kündigungserklärung; KündigungsausschlussLeitsatz: 1. Ein Pachtvertrag, dessen Kündigung die Vertragspartner für länger als ein Jahr ausgeschlossen haben, ist auf unbestimmte Dauer geschlossen und innerhalb gesetzlicher Frist kündbar, wenn er nicht der gesetzlichen Schriftform genügt. 2. In der Erhebung der Räumungsklage liegt regelmäßig die Wiederholung einer verfrühten und deshalb unwirksamen Kündigungserklärung.OLG Düsseldorf08.01.2009
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63 S 301/08 - Mieterhöhungsverlangen; Geltendmachung eines höheren Betrages mit der KlageschriftLeitsatz: War ein Mieterhöhungsverlangen formell wirksam, stellt eine Änderung der Höhe des geltend gemachten Betrages mit der Klageschrift kein neues unabhängiges Mieterhöhungsverlangen dar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.12.2009
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63 S 121/09 - Verwendung des Begriffs „Größe“ für WohnflächeLeitsatz: Die Angabe der „Größe" einer Wohnung ist nicht anders zu verstehen als die Angabe der Wohnfläche. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.12.2009
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36 S 4853/09 - Informationspflicht des WE-VerwaltersLeitsatz: § 27 Abs. 1 Nr. 7 WEG ist dahin gehend auszulegen, dass eine entsprechende Informationspflicht des Verwalters nur dann besteht, wenn den Wohnungseigentümern ein gesteigertes Informationsbedürfnis zukommt. Ein solches ist dann anzunehmen, wenn sie am Verfahren beteiligt sind, oder dies für sie möglich wäre. Es besteht dagegen nicht bei Geltendmachung von Wohngeldrückständen gegen einzelne Wohnungseigentümer.LG München I17.12.2009
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63 S 275/09 - Verkehrssicherungspflicht; Winterdienst in Anlage mit älteren MieternLeitsatz: Eine verstärkte Verkehrssicherungspflicht besteht auch in einer Wohnanlage mit zahlreichen älteren Mietern nicht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.12.2009
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65 S 182/09 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Mieterhöhung; fehlender Balkon; Badverfliesung; InstandhaltungszustandLeitsatz: 1. Das Fehlen eines Balkons ist nicht wohnwertmindernd. 2. Die Wände des Bades sind überwiegend gefliest, wenn die Verfliesung im Nutzbereich 1,46 m hoch reicht. 3. Für einen schlechten Instandhaltungszustand reichen beschränkte bauliche Mängel nicht aus. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.12.2009
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65 T 153/09 - Keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei Reihenhaus; vom Vermieter selbst bewohntes Einfamilienhaus; ZweifamilienhausLeitsatz: 1. Ob die Mietwohnung sich im vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude befindet, so dass auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden kann, richtet sich nach der Verkehrsanschauung. 2. Reihenhäuser oder Doppelhaushälften werden als selbständig angesehen; auf die Eigentumsverhältnisse kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob die Gebäude gemeinsam mit Wärme oder Wasser versorgt werden.LG Berlin08.12.2009