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Urteil Keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei Reihenhaus


Schlagworte

Keine erleichterte Kündigungsmöglichkeit bei Reihenhaus; vom Vermieter selbst bewohntes Einfamilienhaus; Zweifamilienhaus

Leitsätze

1. Ob die Mietwohnung sich im vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude befindet, so dass auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gekündigt werden kann, richtet sich nach der Verkehrsanschauung.

2. Reihenhäuser oder Doppelhaushälften werden als selbständig angesehen; auf die Eigentumsverhältnisse kommt es ebenso wenig an wie darauf, ob die Gebäude gemeinsam mit Wärme oder Wasser versorgt werden.

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