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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 806)
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VIII ZR 295/08 - Anspruch auf Ladung des SachverständigenLeitsatz: Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen, auch wenn es das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht.BGH14.07.2009
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V ZR 72/08 - Konkurrenz Alteigentümer/sonstiger Neueinrichter bei Erwerb von zum Verkauf ausgeschriebenen Waldflächen; Entschädigungsanspruch; Ankaufpreis; Betriebskonzept; FlächenerwerbLeitsatz: a) Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i. V. m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt. b) Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle zur Vornahme der ihrerseits für einen Verkauf erforderlichen Handlungen (Abgabe oder Annahme eines Angebots) gegenüber einem bestimmten Erwerber nur in Betracht, wenn sich ihr Ermessen auf diesen Bewerber beschränkt. c) Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG genießen beim Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG auch dann den Vorrang, wenn sie nicht die gesamte ausgeschriebene Waldfläche, wohl aber nicht nur geringfügige Teile davon mit Entschädigungsansprüchen belegen können. d) Der Ankaufspreis bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wird, sondern nach dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abzugeben war.BGH10.07.2009
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IX ZR 88/08 - Kein Schmerzensgeld für FalschauskunftLeitsatz: Die Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages, der nicht den Schutz der Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB zum Gegenstand hat, begründet in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch.BGH09.07.2009
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VII ZR 130/07 - Übermäßiger Aufwand als PlanungsmangelLeitsatz: Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein übermäßiger Aufwand betrieben wird.BGH09.07.2009
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III ZR 104/08 - Provisionsanspruch des Maklers bei Geltendmachung des "großen Schadensersatzanspruchs" durch den GrundstückskäuferLeitsatz: Der Provisionsanspruch des Maklers bleibt unberührt, wenn sein Kunde wegen des von ihm nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags den Verkäufer wegen arglistig verschwiegener Mängel auf den "großen Schadensersatz" im Sinne des § 463 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Anspruch nimmt (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 14. Dezember 2000 - III ZR 3/00 - NJW 2001, 966).BGH09.07.2009
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VIII ZR 200/08 - Urkundenprozess trotz Einrede des nicht erfüllten VertragesLeitsatz: Eine Klage auf Zahlung von Miete aus einem Wohnraummietvertrag ist auch dann im Urkundenprozess statthaft, wenn der Mieter, der wegen behaupteter anfänglicher Mängel der Mietsache Minderung geltend macht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages erhebt, die ihm vom Vermieter zum Gebrauch überlassene Wohnung als Erfüllung angenommen hat, ohne die später behaupteten Mängel zu rügen, sofern dies unstreitig ist oder vom Vermieter durch Urkunden bewiesen werden kann (im Anschluss an Senatsurteile vom 1. Juni 2005 - VIII ZR 216/04, GE 2005, 986 = NJW 2005, 2701, und vom 20. Dezember 2006 - VIII ZR 112/06, GE 2007, 585 = NJW 2007, 1061).BGH08.07.2009
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VIII ZR 205/08 - Mieterhöhung bei geringerer Wohnfläche zum Nachteil des Mieters; Flächenunterschreitung bis 10 %Leitsatz: Einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ist die vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die tatsächliche Wohnfläche zum Nachteil des Mieters um nicht mehr als 10 % davon abweicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 138/06, GE 2007, 1046).BGH08.07.2009
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VIII ZR 218/08 - Maßgeblichkeit der II. BV bei Vereinbarung auch in Sonderfällen (hier: Fachwerkhaus); Anrechnung von Freisitzen nur bei Angrenzung an WohnraumLeitsatz: a) Ist in einem Wohnraummietvertrag über ein älteres Fachwerkhaus vereinbart, dass die Wohnfläche nach den §§ 42 ff. II. BV zu berechnen ist, so kann die Maßgeblichkeit dieser Bestimmungen für die Wohnflächenermittlung nicht mit der Begründung verneint werden, derartige Gebäude mit niedriger Deckenhöhe und freiliegenden Deckenbalken habe die Zweite Berechnungsverordnung nicht im Blick gehabt. b) Freisitze im Sinne des § 44 Abs. 2 II. BV sind nur solche Freiflächen, die an den vermieteten Wohnraum angrenzen.BGH08.07.2009
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VIII ZR 140/08 - Zeitlich unbegrenzte StaffelmietvereinbarungLeitsatz: Eine unter der Geltung des MHG ohne zeitliche Begrenzung formularvertraglich vereinbarte Staffelmiete ist nur insoweit unwirksam, als sie über die damals zulässige Höchstdauer von zehn Jahren hinausgeht. Die Vereinbarung unterliegt nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, weil sie die Höhe der zu zahlenden Miete unmittelbar festlegt (§ 307 Abs. 3 BGB). (Leitsatz der Redaktion)BGH07.07.2009
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V ZR 182/08 - Restitutionsanspruch öffentlich-rechtlicher Körperschaften; Schadensersatzanspruch bei Verletzung des Unterlassungsgebots; erlaubte Maßnahmen des Verfügungsberechtigten an dem zuzuordnenden Grundstück; KlärschlammbelastungLeitsatz: a) Die Vorschrift des § 11 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VZOG schließt einen Anspruch des Berechtigten auf Schadensersatz nicht aus. Eine Verpflichtung des Verfügungsberechtigten zum Schadensersatz kann sich aus der Verletzung des Unterlassungsgebots aus § 12 Abs. 1 VZOG ergeben. b) Eine Haftung auf Schadensersatz entfällt bei einer nach § 12 Abs. 1 Satz 2 VZOG erlaubten Maßnahme. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer erlaubten Maßnahme liegt beim Verfügungsberechtigten, nicht beim Berechtigten. c) Eine Verfügung ist auch dann im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 VZOG nicht erforderlich, wenn der dazu geschlossene Vertrag Bedingungen enthält oder vermissen lässt, die für den Berechtigten Risiken begründen bzw. vermeiden, die nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Zweck stehen.BGH03.07.2009