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Urteil Kein Schmerzensgeld für Falschauskunft
Schlagworte
Kein Schmerzensgeld für Falschauskunft
Leitsatz
Die Schlechterfüllung eines Anwaltsvertrages, der nicht den Schutz der Rechtsgüter des § 253 Abs. 2 BGB zum Gegenstand hat, begründet in der Regel keinen Schmerzensgeldanspruch.
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