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65 S 423/08 - Mieterhöhung für Dienstwohnung nach Beendigung des HauswartsdienstvertragesLeitsatz: Wird nach Beendigung des Hauswartsdienstvertrages das Wohnungsnutzungsverhältnis fortgesetzt, kann der Vermieter die Höhe des Nutzungsentgelts durch einseitige Erklärung nach billigem Ermessen nur dann festsetzen, wenn sich ein Entgelt für die Wohnungsüberlassung den vertraglichen Regelungen nicht entnehmen lässt. Ansonsten kann eine Mieterhöhung nur nach §§ 558 ff. BGB verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin04.08.2009
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1 T 13291/05 - Zustandsstörer; Tod eines Handlungsstörers; Gemeinschaftseigentum; Eltern haften für ihre Kinder; Blumenkübel auf Balkon; Erbübergang; Rückbau; Beseitigung einer baulichen Änderung nach Verkauf der EigentumswohnungLeitsatz: 1. Der Handlungsstörer bleibt zur Beseitigung einer baulichen Veränderung am Gemeinschaftseigentum auch dann verpflichtet, wenn er sein Wohnungseigentum veräußert und er nicht mehr Wohnungseigentümer ist. 2. Der Erwerber der Wohnung ist als Zustandsstörer nur zur Duldung der Beseitigung (durch den Handlungsstörer oder die WEG) verpflichtet. 3. Beim Tod des Handlungsstörers geht dessen Verpflichtung zur Beseitigung nach § 1967 BGB auf die Erben über.LG München I03.08.2009
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29 O 320/09 - Kosten der Klagerücknahme vor Klagezustellung; Vermieterpflicht zur Nachforschung zu ZahlungseingängenLeitsatz: Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, sich täglich bei seiner Bank nach etwaigen Zahlungseingängen zu erkundigen, um ggf. Überschneidungen zwischen Zahlungseingang und Tätigkeit des Anwalts zu vermeiden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.07.2009
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63 S 60/08 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel bei MietereinbautenLeitsatz: Die Rasterfelder im Berliner Mietspiegel können für ein Mieterhöhungsverlangen nicht herangezogen werden, wenn die Ausstattungsmerkmale zum Teil vom Vermieter und zum Teil vom Mieter stammen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.07.2009
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63 S 503/08 - Kündigung wegen unpünktlicher MietzahlungLeitsatz: Der Erfolg einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung soll sich darin zeigen, dass das beanstandete Verhalten nicht wiederholt wird. Demgemäß genügt eine einmalige neuerliche Verspätung nach der Abmahnung regelmäßig zur Begründetheit der fristlosen Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.07.2009
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11 S 230/08 - Stichtag für Wertvergleich bei einer Verwertungskündigung; angemessene wirtschaftliche Verwertung; Vergleich der Vermögenslage; Räumung; Herausgabe; Bestandsinteresse; staatliche Verwaltung; ZahlungsverzugLeitsatz: 1. Ob der Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird, ist durch einen Vergleich der Vermögenslage zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung zu ermitteln. 2. Im Falle des § 11 a VermG ist Anknüpfungspunkt nicht der Zeitpunkt des früheren Erwerbs, sondern das Ende der staatlichen Verwaltung (31. Dezember 1992). (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam23.07.2009
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63 S 553/08 - Teilweise formell unwirksame BetriebskostenabrechnungLeitsatz: 1. Bei einer formell unwirksamen Betriebskostenabrechnung kann der Mieter auch nach Ablauf der Frist des § 556 Abs. 3 BGB Einwendungen erheben. 2. Betreffen die Mängel nur einzelne Positionen, ist die Abrechnung im Übrigen materiell wirksam. 3. Hinsichtlich des unwirksamen Teils ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, eine formell wirksame Abrechnung vorzulegen. Ergibt sich daraus, dass die anteiligen Vorschüsse verbraucht sind, entfällt ein Rückzahlungsanspruch des Mieters. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.07.2009
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67 S 483/08 - Keine Minderung für befürchtete Schäden; Recht auf Mietminderung einmalige Zahlung als konkludente Zustimmung zur MieterhöhungLeitsatz: 1. Für die konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung genügt schon eine einmalige Zahlung des geforderten Erhöhungsbetrags. 2. Die Befürchtung einer möglichen Gebrauchsbeeinträchtigung (hier: eindringende Feuchtigkeit) ist noch keine Einschränkung im Mietgebrauch und begründet kein Minderungsrecht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin20.07.2009
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63 S 523/08 - Zugang des MieterhöhungsverlangensLeitsatz: Der Vermieter muss den Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei dem Mieter beweisen. Der Zugang durch eine gerichtlich verfügte Übersendung einer Fotokopie des Mieterhöhungsverlangens genügt für den Zugang grundsätzlich nicht. Der Vermieter kann zwar das Mieterhöhungsverlangen im Rechtsstreit durch Einreichung eines Schriftsatzes nachholen; dabei müssen jedoch alle Voraussetzungen erfüllt sein, die auch ein vorprozessuales Mieterhöhungsverlangen erfüllen muss. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.07.2009
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65 S 114/06 - Kein Verzug trotz ungerechtfertigter Minderung über Jahre hinwegLeitsatz: Auch nach den strengen Maßstäben der Rechtsprechung liegt ein unverschuldeter und einen Verzug ausschließender Rechtsirrtum des Mieters vor, wenn der Mieter zwar über Jahre hinweg ungerechtfertigt die Miete gemindert hatte, das Minderungsrecht aber auch in der Berufungsinstanz umstritten war und auch die Kammer im Verlauf des Prozesses ihre Meinung geändert hatte. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.07.2009