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Urteil Keine Minderung für befürchtete Schäden
Schlagworte
Keine Minderung für befürchtete Schäden; Recht auf Mietminderung einmalige Zahlung als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung
Leitsätze
1. Für die konkludente Zustimmung zu einer Mieterhöhung genügt schon eine einmalige Zahlung des geforderten Erhöhungsbetrags.
2. Die Befürchtung einer möglichen Gebrauchsbeeinträchtigung (hier: eindringende Feuchtigkeit) ist noch keine Einschränkung im Mietgebrauch und begründet kein Minderungsrecht.
(Leitsätze der Redaktion)
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