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Urteil Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlung
Leitsatz
Der Erfolg einer Abmahnung wegen unpünktlicher Mietzahlung soll sich darin zeigen, dass das beanstandete Verhalten nicht wiederholt wird. Demgemäß genügt eine einmalige neuerliche Verspätung nach der Abmahnung regelmäßig zur Begründetheit der fristlosen Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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