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Urteil Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel bei Mietereinbauten
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel bei Mietereinbauten
Leitsatz
Die Rasterfelder im Berliner Mietspiegel können für ein Mieterhöhungsverlangen nicht herangezogen werden, wenn die Ausstattungsmerkmale zum Teil vom Vermieter und zum Teil vom Mieter stammen.
(Leitsatz der Redaktion)
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