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Urteil Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen
Schlagworte
Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen; Divergenzdarlegung
Nichtamtlicher Leitsatz
In Landwirtschaftssachen ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn ein Rechtssatz dargelegt wird, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz des Bundesgerichtshofs oder eines anderen Oberlandesgerichts abweicht.
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