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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 608)

  1. BVerwG 8 C 15.03 - Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche, Conference on Jewish Material Claims against Germany, Ausschlußfrist
    Leitsatz: Sog. Globalanmeldungen vermögensrechtlicher Ansprüche durch die Conference on Jewish Material Claims against Germany Inc. erfüllen die Anforderungen der § 30 Abs. 1 Satz 1, § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG, sofern sie auf bestimmte Akten und Unterlagen verweisen, aus denen sich der beanspruchte Vermögenswert und das Eigentum eines Juden ergeben. Aus den rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Ausschlußfrist eingereichten Unterlagen, die einem Rückübertragungsantrag beigefügt sind, muß in individualisierbarer Weise hervorgehen, um welchen Vermögensgegenstand es sich handelt. Das setzt voraus, daß die Bezeichnung der Akten oder die hierzu in der Anlage zur Anmeldung wiedergegebene Erläuterung sowohl einen Hinweis darauf ergibt, daß Gegenstand der Akten ein Entziehungstatbestand hinsichtlich eines Grundstücks eines jüdischen Eigentümers ist, als auch, daß der angemeldete Vermögenswert in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen belegen sein kann. Um festzustellen, ob der Eigentümer Jude war, ist ein einfacher Abgleich der Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse ergeben, mit jüdischen Adreßbüchern oder listenmäßigen Verzeichnissen zulässig.
    BVerwG
    24.11.2004
  2. BVerwG 8 C 21.03 - Rückübertragung, Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. Ein ablehnender Beschluß nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluß der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält. 2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.
    BVerwG
    24.11.2004
  3. XII ZR 113/01 - Eindeutige Vereinbarung über Haftungsbeschränkung des Gesellschafters einer GbR bei Mietvertragsabschluß
    Leitsatz: Zur Frage der Beschränkung der persönlichen Haftung eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts auf das Gesellschaftsvermögen im Zusammenhang mit dem Abschluß eines Mietvertrags über gewerbliche Räume (im Anschluß an BGH Urteil vom 27. September 1999 - II ZR 371/98 - NJW 1999, 3483 = GE 1999, 1352).
    BGH
    24.11.2004
  4. 2 S 56/04 - Kündigungsausschluß bei Staffelmietvereinbarung ab Beginn des Mietverhältnisses
    Leitsatz: Ein vereinbarter Kündigungsausschluß bei Abschluß einer Staffelmietvereinbarung beginnt frühestens mit Beginn des Mietverhältnisses zu laufen (teleologische Reduzierung des § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG/§ 557 a Abs. 3 Satz 1 BGB). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Görlitz
    24.11.2004
  5. 211 C 476/02 - Keine Mietminderung bei übertriebener Lärmempfindlichkeit
    Leitsatz: Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, daß Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. 2. Anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist.
    AG Charlottenburg
    25.11.2004
  6. V ZR 90/04 - Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Reichsvermögen, fiktiver Verfügungsberechtigter, Vidndikationslage
    Leitsatz: a) Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis stehen dem Bund gegenüber einem fiktiven Verfügungsberechtigten im Sinne von §§ 16 Satz 3, 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG nicht zu, solange der Übergang von Reichsvermögen auf den Bund nicht bestandskräftig festgestellt oder anderweitig verbindlich geklärt ist (Fortführung von BGHZ 149, 380). b) Dieser Ausschluß greift nur gegenüber einem Besitzer, der fiktiver Verfügungsberechtigter ist. c) Bei der Bestimmung des fiktiven Verfügungsberechtigten ist auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Zuordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG zu berücksichtigen (Fortführung von BGHZ 149, 380). d) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis kann nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn der Eigentümer die Vindikationslage im wesentlichen pflichtwidrig selbst herbeigeführt hat.
    BGH
    26.11.2004
  7. 63 S 263/04 - Mieterhöhungsverlangen für Altbau mit Verweis auf Neubau-Mietspiegelfelder; Altneubau; Wiederaufbau; wiederhergestellter Wohnraum
    Leitsatz: Stützt der Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen auf ein Mietspiegelfeld für Neubau, muß er bei einem vor 1918 errichteten Gebäude (Altbau) die Neubaueigenschaft für die Wohnung schon im Mieterhöhungsverlangen begründen. Ist die Einordnung der Wohnung als Neubau nicht erkennbar gerechtfertigt, ist der Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung auf eine ortsübliche Vergleichsmiete für Neubau nicht hinreichend dargelegt, selbst wenn aufgrund einer Einordnung der Wohnung als Altbau das Erhöhungsverlangen in der Sache die ortsübliche Miete nicht übersteigen würde. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    26.11.2004
  8. V ZR 83/04 - Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Ästen und Zweigen; Störerhaftung; Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlichen Verboten und nachbarrechtlichem Schutz; Baumschutzverordnung
    Leitsatz: 1. Bei der Abwehr von Immissionen sind Anträge, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig; dem Störenden bleibt die Wahl des Mittels zur Beseitigung der Störung überlassen. 2. Naturschutzrechtliche Verbote (hier: Baumschutzverordnung) stellen die Störereigenschaft eines Grundstückseigentümers so lange nicht in Frage, wie er mit Erfolg eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Störungsquelle (hier: zum Nachbargrundstück herüberwachsende Äste) beantragen kann. 3. Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Beschnitt und/oder Beseitigung von vom Nachbargrundstück herüberragenden Ästen und Zweigen. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    26.11.2004
  9. 5 C 335/04 - Anspruch des Vermieters auf Installation einer Kameraattrappe
    Leitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, zur Abschreckung von Graffitisprayern eine nicht funktionsfähige Videokamera zu installieren.
    AG Tiergarten
    29.11.2004
  10. XI ZR 285/03 - Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nach Kapitalmarktstatistik und nicht nach PEX-Index
    Leitsatz: Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen.
    BGH
    30.11.2004