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Urteil Keine Mietminderung bei übertriebener Lärmempfindlichkeit
Schlagworte
Keine Mietminderung bei übertriebener Lärmempfindlichkeit
Leitsätze
Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, daß Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden.
2. Anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist.
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