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Urteil Keine Mietminderung bei übertriebener Lärmempfindlichkeit


Schlagworte

Keine Mietminderung bei übertriebener Lärmempfindlichkeit

Leitsätze

Der Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann nicht erwarten, daß Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden.

2. Anders ist es nur bei Baumängeln (Trittschallschutz) oder vermeidbarem Lärm, für den der Mieter beweispflichtig ist.

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