Urteil Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Reichsvermögen, fiktiver Verfügungsberechtigter, Vidndikationslage
Schlagworte
Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Reichsvermögen, fiktiver Verfügungsberechtigter, Vidndikationslage
Leitsätze
a) Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis stehen dem Bund gegenüber einem fiktiven Verfügungsberechtigten im Sinne von §§ 16 Satz 3, 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG nicht zu, solange der Übergang von Reichsvermögen auf den Bund nicht bestandskräftig festgestellt oder anderweitig verbindlich geklärt ist (Fortführung von BGHZ 149, 380). b) Dieser Ausschluß greift nur gegenüber einem Besitzer, der fiktiver Verfügungsberechtigter ist. c) Bei der Bestimmung des fiktiven Verfügungsberechtigten ist auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Zuordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG zu berücksichtigen (Fortführung von BGHZ 149, 380).
d) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis kann nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn der Eigentümer die Vindikationslage im wesentlichen pflichtwidrig selbst herbeigeführt hat.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?