Urteil Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Ästen und Zweigen
Schlagworte
Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Ästen und Zweigen; Störerhaftung; Konkurrenzverhältnis von naturschutzrechtlichen Verboten und nachbarrechtlichem Schutz; Baumschutzverordnung
Leitsätze
1. Bei der Abwehr von Immissionen sind Anträge, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig; dem Störenden bleibt die Wahl des Mittels zur Beseitigung der Störung überlassen.
2. Naturschutzrechtliche Verbote (hier: Baumschutzverordnung) stellen die Störereigenschaft eines Grundstückseigentümers so lange nicht in Frage, wie er mit Erfolg eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Störungsquelle (hier: zum Nachbargrundstück herüberwachsende Äste) beantragen kann.
3. Zum Anspruch des Grundstückseigentümers auf Beschnitt und/oder Beseitigung von vom Nachbargrundstück herüberragenden Ästen und Zweigen.
(Leitsätze der Redaktion)
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